<419> Alte Mark, Priegnitz und Uckermark mit begriffen werde, so dass de part et d'autre in Absicht dieser Provinzien eine exacte Suspension observiret werde.


Ad specialia.

Ad 3 gehet dasjenige nothwendig ab, was bereits auf das conventionsmässige Quantum geliefert.1

Ad 5 wird eine nähere Behandelung überhaupt zu observiren sein.2

Ad 8 verstünde sich von selbsten, dass reciproquement keine französische und überall keine Auxiliärtruppen diesen Fluss, die Bode, ebenmässig nicht passiren3 und sämmtliche benannte Provinzien nicht betreten weiden.

Ad 10 et 11. Diese beide Punkte4 sind auf die ad 3 der Generalpunkte benannte Provinzien mit zu extendiren.


Eichel.

Die Beilage nach einer Abschrift im Kriegsarchiv.


9414. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN.

Naumburg, 13. October 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Ew. Liebden Schreiben vom 6. dieses habe Ich heute wohl erhalten. Ohngeachtet, wie Ew. Liebden von Selbst ermessen werden, Mir die jetzigen dortigen Umstände höchst ohnangenehm sein, so hat es Mich doch sehr aufgerichtet, aus diesem Deroselben Schreiben zu ersehen, dass Dieselbe auch wider das Sentiment einiger Dero unterhabenden Generals die honorable und convenable Partei genommen, Sich diesseits der Oder gegen den Feind zu souteniren und Breslau schlechterdings zu decken.5 Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit Ew. Liebden nochmals, und zwar um Gottes willen, zu bitten, allen sogenannten Eriegesrath6 mit denen Generals abzuschaffen und dagegen mehr Vertrauen gegen Sich Selbst zu haben, da die Erfahrung Dieselbe schon bereits Selbst gelehret haben wird, dass durch dergleichen Kriegesrath mehrentheils nichts weiter herauskommet, als dass nach vielem vergeblichen Streiten die timide Partei den grössten Haufen machet, daher Ich dann auch das weitere Kriegesrathhalten hiermit gar verbiete.



1 Punkt 3 bestimmte: Die Landschaft Halberstadt solle die bereits übernommene Verpflichtung einhalten, bis zum 1. Februar 1758 125,000 Säcke Getreide zu liefern.

2 Punkt 5: Halberstadt solle bis zum I. April 1758 800,000 vollständige Cavallerie-Rationen liefern.

3 Punkt 8: Vom Datum der Convention an sollen keine preussischen Truppen die Bode überschreiten.

4 Punkt 10: Die Einwohner von Halberstadt sollen die Freiheit haben, für das zu liefernde Getreide in den Nachbarländern, Anhalt und Mansfeld, Einkäufe zu machen. — Punkt 11: Es soll sich kein französischer Kriegskommissar im Halberstädtischen aufhalten.

5 Vergl. Nr. 9406.

6 Vergl. S. 236. 412.