<83> dragons blessé et prisonnier. Nous comptons 500 morts et à peu près 2300 blessés. Les officiers et jusqu'au commun soldat y ont fait des prodiges de valeur.

Nach der eigenhändigen Aufzeichnung des Königs.


9573. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON ZIETEN.1

Hauptquartier Dürrgoy, 9. December 1757.

Mein lieber Generallieutenant von Zieten. Ich habe Euren heutigen Rapport erhalten, wegen dessen Ich Euch denn in Antwort ertheile, wie dass alles dasjenige, so Ihr Mir darin gethan zu haben meldet, recht sehr gut ist ; nur allein verlange Ich sehr, dass Ihr den Feind noch immer weiter poussiren und verfolgen und keine Ruhe lassen sollet. Gehet solcher nach Mähren, so müsset Ihr das nöthig habende Brod aus Neisse ziehen; gehet er aber nach Schweidnitz, so müsset Ihr das Brod vom Lande liefern lassen. Ich recommandire Euch also sehr, den Feind bei Leibe nicht stille stehen, noch die Zeit zu lassen, sich zu recolligiren; und ob Ich zwar wohl glaube, dass Eure Leute müde und wieder etwas fatiguiret seind, so kann es doch nicht anders gegenwärtig seind, und müsset Ihr bedenken, dass der Feind noch weit müder und fatiguirter sein muss, daher Ihr ihn dann nicht eher ruhen und verlassen lassen, vielmehr immer poussiren und verfolgen müsset, bis dass Ihr solchen in denen Gebirgen und Bergen sehet. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Ein Tag Fatigue in diesen Umständen, mein lieber Zieten, bringet uns in der Folge 100 Ruhtage. Nur immer dem Feind in die Hessen gesessen!2

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Gräflich Zieten-Schwerin'schen Familienarchiv zu Wustrau. 3 Der Zusatz eigenhändig.


9574. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON ZIETEN.

Hauptquartier Dürrgoy, 10. December 1757.

Mein lieber Generallieutenant von Zieten. Ich vernehme durch Deserteurs sowohl als von anderen sichern Orten her, dass die östreichsche auf der Retraite befindliche Armee in der grössten Confusion



1 Ein Bericht Zieten's vom 9. December führt kein Ortsdatum, zwei Berichte vom 11. und 12. December sind datirt aus Langen-Seifersdorf (sö. von Schweidnitz).

2 Vergl. S. 45 ; Bd. XV, 439. Anm. 2.

3 Bei Neu-Ruppin in der Mark.