9744. AN DEN ETATSMINISTER VON BLUMENTHAL IN BERLIN.

Breslau, 2. Februar 1758.

Es kann Mir wohl nicht anders als besonders leid thun, aus Eurem Berichte vom 28. voriges dasjenige zu ersehen, was Ihr darin von dem letzthin in Preussen geschehenen Vorfall216-4 melden wollen. Indess bleibet uns vor der Hand nichts anders übrig, als darunter Geduld zu haben, bis dass hiernächst die Zeit und Umstände es vergönnen werden, die nöthige Remedur darunter zu treffen, Meinen dortigen getreuen Unterthanen zu Hülfe zu eilen, um sie von der Unterdrückung, worin sie unglücklicher Weise verfallen seind, wiederum zu befreien. Inzwischen bin Ich von denen guten Präcautionen, welche der dortige Präsident Domhardt in ein- und andern Umständen gebraucht, ganz wohl zufrieden gewesen, und wird es Mir lieb sein, wenn Ihr auf den Fall, dass Ihr in Zeiten von ein- und andern Démarches des Feindes daselbst benachrichtiget werden solltet, Mir davon sogleich Communication thun werdet.216-5

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.

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216-4 Der Bericht liegt nicht vor.

216-5 In einem Erlass an den Residenten Reimer in Danzig fordert der König, Breslau 12. Februar, fleissige Benachrichtigung von allem, was jener Orten vorfalle; der König fährt dann fort: „Was sonsten das von Euch Mir allein gemeldete Betragen einiger Preussischen von Adel angehet, da kann Ich solches noch nicht so hoch nehmen, als Ihr vermeinet, noch es als eine Manque der Mir schuldigen Treue und Pflichten ansehen, wenn selbige, um ihre Guter nicht gänzlich ruiniren zu lassen, sich bemühen, solche durch Sauvegarde-Briefe zu retten und einigermaassen in Sicherheit zu setzen.“