9850. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Landshut, 18. März 1758.

Ich habe mit so vieler Consternation als Betrübniss den traurigen Zufall ersehen, so des Herrn Grafen von Podewils Excellenz so schleunig begegnet ist, und condolire Ew. Excellenz von Herzen Uber die Alteration, so Dieselbe nothwendig darüber haben müssen, wünsche auch dabei auf das devoteste, dass die sich einigermaassen gezeigte Besserung bei diesem würdigen und grossen Mann continuiret haben, und derselbe sich nach und nach zu Ew. Excellenz grossem Soulagement völlig retabliren möge. . . .

Des Königs Majestät seind gestern allhier angekommen und werden morgen von hier nach dem ohngefähr eine Stunde von hier belegenen Kloster Grüssau abgehen, um allda währender Belagerung von Schweidnitz zu bleiben. Diese wird ihren Anfang nehmen, sobald es nur die Saison zulassen wird, dass man mit den Graben zu denen Tranchées in die Erde kommen kann, währender solcher Zeit höchstgedachte Se. Königl. Majestät die Belagerung mit einem besondern Corps d'armée, wiewohl noch in Cantonnirungen, decken werden, der Generallieutenant<315> von Fouqué aber mit einem aparten Corps eine Expedition auf die Grafschaft Glatz unternehmen wird, um dieses Land von dem seit einiger Zeit her sich dort eingenistelten Feind zu befreien und zu decken. Se. Königl. Majestät haben mir heute express befohlen, von Höchstderoselben wegen Ew. Excellenz zu melden, wie man dortiger Orten über die jetzige vorseinde Expeditiones allhier nicht im geringsten embarrassiret [sein], noch sonsten einige besorgliche Gedanken über den Success davon fassen möchte, allermaassen Sie Dero Mesures darunter überall so gut genommen hätten, dass mit göttlicher Hülfe an dem guten Erfolg nicht zu zweifeln, und dass vielleicht in Zeit von ohngefähr 14 Tagen diese Operation schon vorbei und geendiget sein dörfte, wiewohl es auch drei oder vier Tage damit länger werden könnte, nachdem nämlich Wetter und Saison und andere nicht vorauszusehende Zufalle mehr oder weniger Hinderung darin machen möchten.

Ich acquittire mich demnach schuldigst hiervon und empfehle mich übrigens Ew. Excellenz zu gnädigem Andenken.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.