9863. AN DEN ETATSMINISTER GRAF VON GOTTER IN BERLIN.

Grüssau, 24. März 1758.

Den Gedanken, welchen Ihr Mir vermittelst Eures Berichtes vom 17. dieses wegen der nach allem Recht und Billigkeit zu gebrauchenden Represaillen gegen den Fürsten von Thum und Taxis wegen seines bei Gelegenheit des jetzigen Krieges sich überall gegen Mein Postwesen bezeigten gehässigen und unvernünftigen Betragens communiciren wollen, habe Ich sehr gut gefunden und approbire sehr, dass an allen Orten, so Meine Truppen occupiret haben und noch occupiren möchten, wenn Taxesche Reichsposten daselbst etabliret sein, die Taxesche Postmeister sogleich weg- und fortgeschaffet, mit denen Reichsposten aber allda ebenso verfahren werden soll, als wie mehrgedachter Fürst von Thum und Taxis mit Meinen Posten im Clevischen und Westphälischen umgegangen, folglich sothane Postämter von Meinen Postbedienten administriret und die Revenus Mir berechnet werden sollen, so lange nämlich vorerwähnte Oerter von uns occupiret sein werden. Ich werde auch hiernach das nöthige an Meines Brüdern, des Prinzen Heinrich Liebden, gelangen lassen.

Ich approbire gleichfalls, dass nach Eurem Vorschlage das Generalpostamt suche, sich mit dem hannoverschen und braunschweigschen Ministerio darüber zu concertiren, dass dem fürstlich Thum- und Taxeschen Reichspostwesen aller nur möglichster Abbruch geschehen, auch bei dieser Gelegenheit mit Hannover, Cassel und Braunschweig solche Conventiones eingegangen werden, wodurch unser Postinteresse reciproquement merklich erhöhet werden kann. Als welches alles Ihr sofort zu veranstalten und Euch mit dem Departement der auswärtigen Affairen zu concertiren habet.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.