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10230. AN DIE GENERALE DER ARMEE.

Order an meine Generals dieser Armee, wie sie sich im Fall zu verhalten haben, wann ich sollte todt geschossen werden.

Im Lager bei Küstrin, 22. August 1758.

Sollte die Bataille gegen die Russen gewonnen werden, wie wir es alle hoffen, so muss der Feind mit aller Vigueur verfolget werden. Alle Freibataillons mit einem preussischen1 Grenadierbataillon und Kreytzen nebst Malachowski-Husaren erstlich geschicket nach Driesen, um sie auszunistelen; darnach muss dieses Corps in Polen herein, um die Polen so viel mehr gegen die Russen zu animiren, und sich also der Weichsel nähern. Der General Dohna mit seinem Corps und 2 Bataillons Pioniers und Burgsdorff2 marschiret sogleich gegen Königsberg3 und Soldin, jaget die Russen aus Pommern und wendet sich über Stettin gegen die Schweden.

Das Corps, was ich bei mir gehabt habe, neben die zwei Kürassierregimenter von meinem Bruder Heinrich,4 Kurssell und Bülow marschiren sogleich wieder von Küstrin nach Frankfurt und so in der Lausnitz, um dem Laudon Inhalt zu thun. Auf vier Wochen Mehl können sie aus Berlin auf dem Neuen Graben5 nachkriegen, und muss dieses Corps erstlich die Mark decken und nach denen Umständen entweder zum Markgrafen oder Prinz Heinrich stossen.

Es muss gleich nach meinem Tod die Armee in meines Neveus Eid genommen werden, und da mein Bruder Heinrich Vormund desselben mit einer unbeschränkten Autorität ist, so muss die ganze Armee seine Befehls so respectiren als die von dem regierenden Herrn.

Ich will, dass nach meinem Tod keine Umstände mit mir gemacht werden. Man soll mir nicht öffnen, sondern stille nach Sans-souci bringen und in meinem Garten begraben lassen.6

Dieses ist mein letzter Wille, und hoffe, dass alle meine Generals und die Armee solchem stricte nachleben werden.

Friderich.

NB. Sollte die Bataille verloren gehen, so muss sich die Armee hinter Küstrin setzen, von allen anderen Armeen Secours an sich ziehen und je eher je lieber dem Feind von frischem wieder auf den Hals gehen.

Friderich.

Eigenhändig.



1 D. h. von dem ostpreussischen Corps Dohna's.

2 Grenadierbataillon Burgsdorff (vergl. Bd. XVI, 416). In der Vorlage: Borstorf.

3 Königsberg in der Neumark.

4 Vergl. S. 123.

5 Der Friedrich-Wilhelms-Canal zwischen Oder und Spree.

6 Vergl. Bd. XVI, 70.