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10465. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON TRESKOW IN NEISSE.

Doberschütz, 23. October 1758.

Es hat Mich nicht wenig befremdet, dass Ihr die Resolution machen können, Mir einen Officier hieher zu schicken. Thut nur Euer Devoir und defendiret Eure Festung, und haltet Euch versichert, dass Ich zur rechten Zeit da sein werde, um Euch Luft zu machen.

Friderich.

Nach dem Concept.


10466. AN DEN GENERALMAJOR VON FINCK.

Doberschütz, 23. October 1758.

Da man hier die Zeitung ausbringen wollen, dass die Reichsarmee sich über die Elbe zu ziehen gemeinet, so kann Ich zwar nicht davon judiciren; auf den Fall aber, dass diese Nachricht gegründet sein sollte, so müsset Ihr Euch auch herumziehen, um dem Feind in den Rücken zu kommen und ihm die Subsistance abzuschneiden suchen. Ihr müsset aber Eure Position so nehmen, dass Ihr nichts dabei risquiren könnet. Wofern aber obige Nachricht nicht gegründet sein sollte, so habt Ihr die durch den Prinz Heinrich Euch zugekommene Ordre zu executiren. Dem Ueberbringer dieses werdet Ihr zehn Ducaten auszahlen und Mir berechnen.

Friderich.

Nach dem Concept.


10467. AN DEN GENERALMAJOR VON WEDELL.

Doberschütz, 23. October1 1758.

Da es Mir fast vorkommt, als wäre der Feind gesonnen, ein Corps von seiner hiesigen Armee nach der Mark defiliren zu lassen, als habt Ihr von dem, was der Orten vorgeht, genaue Kundschaft einzuziehen und grade nach Berlin zu marschiren. Ich habe an den Generallieutenant Graf von Dohna bereits die Ordre gestellet,2 ein Regiment Dragoner von seinem Corps zu Euch zu detachiren, und werdet Ihr nach Erforderniss der Umstände alsdann à portée sein, entweder nach Halle oder nach Sachsen oder, wo es sonsten nöthig sein wird, zu marschiren.

Friderich.

Nach einer Abschrift in den Ministerialakten.3



1 Bei Preuss (a. a. O.S. 47) nach der Ausfertigung gedruckt mit dem Datum „20. October“ . Dies kann nicht richtig sein, da der gleichzeitige Erlass an Dohna vom 23. datirt, da Wedell noch am 21., statt ein Dragonerregiment von Dohna zu erhalten, ein solches an diesen abgeben soll (Nr. 10453), und da endlich der Befehl, nach Halle und Sachsen zu marschiren (Nr. 10455 u. Nr. 10460) dem obigen Erlass vorangegangen sein muss. Daher ist das Datum der Abschrift hier vorgezogen worden.

2 D. d. Doberschütz 23. October (Ausfertigung im Generalstabsarchiv). Der König befiehlt, fordersamst das Dragonerregiment an Wedell zu schicken, „und bleibet Ihr demnächst gegen die Schweden noch immer stark genug“ .

3 Uebereinstimmend mit der Ausfertigung im Wedell'schen Familienarchiv. Diese, die während des Druckes uns zukommt, bestätigt auch die Annahme über das Datum in Anm. 1. Es ist in der Ausfertigung 20 in 23 umgeändert.