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10554. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

Dresden, 21. November 1758.

Ich habe Euren Bericht vom 20. erhalten und gebe Euch in Antwort, dass Ich wegen Driesen die Nachricht erhalten, dass die Russen die Festungswerke schleifen, den Ort verlassen und sich auch da alles wegziehen werde.1 Jedoch kann das alles noch nicht vor Wahrheit ausgeben, sondern Ich muss erst die Confirmation davon erwarten.2

Sobald der Generalmajor von Wobersnow hier kommen wird, werde Ich alles mit ihm verabreden und arrangiren.

Dans la guerre que nous faisons, il ne faut pas jeter ses regards sur un seul point, mais il faut embrasser la totalité des choses et surtout négliger les petits maux pour parer aux plus considérables.

Federic.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.


10555. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE.

Dresden, 21. November 1758.

Weil die Russen nach ihre Invasion in Meiner Provinz Preussen wider alle bisher bekannte und unter gesitteten Nationen üblich gewesenen Kriegesregeln nicht allein Meiner Ministres dort belegene Güter confisciret und die davon gefallene Revenus und Zinsen bisher zurückgehalten, sondern auch überdem noch dort ein gleiches wegen derer Güter, so denen in Meinen Diensten stehenden Officiers zuständig seind, unternommen und deren Güter und Revenus als confisciret declariret haben, so habe Ich resolviret, dergleichen Proceduren mit denen schärfesten Repressalien zu beahnden, werde auch, von heute und von dieser Stunde an zu rechnen, die chursächsische Lande nicht anders als eine von Mir conquerirte Provinz ansehen.

Wannenhero Ich Euch hierdurch anbefehle, alsofort und sonder einigen weitem Anstand sowohl die Güter aller sächsischen Minister durch ganz Sachsen sowohl als auch gleichfalls alle diejenigen Güter derer Officiers, welche sich in russischen Diensten befinden, in Beschlag nehmen zu lassen, solche sogleich und alle davon fallende Revenus und Hebungen für confiscirt zu declariren, die Revenus davon einzuziehen, auf dass Ich damit gedachte Meine Minister sowohl als Meine Officiers, welche in Preussen Güter haben und die von denen Russen bisher eingezogen, auch die Revenus davon zurückgehalten worden, damit indemnisiren könne.



1 Vergl. S. 588. Der erste Satz war unchiffrirt, der zweite (Jedoch etc.) hingegen, bezeichnender Weise, chiffrirt. Falls der Brief den Oesterreichem in die Hände fiele, sollte der Eindruck der für Preussen günstigen Nachricht nicht abgeschwächt werden.

2 Ein ähnliches Schreiben wird an Wobersnow ergangen sein, wie die Bleinotizen auf seinem Bericht, d. d. Eilenburg 20. November, erkennen lassen. Wobersnow erhält dabei auch den Befehl, auf die Bezahlung der Leipziger Contribution zu dringen.