<404> um es frei heraus zu sagen, und wie es nunmehro fast weltbekannt geworden, durch die gefährliche Menées des sächsischen Hofes und durch die nie zu justificirende Collusiones derer mehresten sächsischen Bedienten und Eingesessenen mit Meinen öffentlich declarirten Feinden diese letztere veranlasset worden, zweimal nach einander mit starken Armeen Sachsen zu überziehen und gegen Mich darin feindlich zu agiren; welches denn zu reprimiren Ich bewogen und genöthiget worden, wie es wohl natürlicher Weise nicht anders erfolgen können, dass Ich mit Meiner Armee herbeieilen und solchen Unfug steuern, auch die feindlichen Armeen wiederum aus Sachsen zurücktreiben müssen; dabei denn der Umstand sich ereignet hat, dass inzwischen Ich Meine selbsteigene und angestammete Provinzien und Lande denen härtesten Bedrückungen und nie erhörten Grausamkeiten Meiner anderen Feinde offen stellen und preisgeben müssen. Nachdem aber Ich unterm göttlichen Beistand und Gnade sowohl Sachsen wiederum dem darin durch vorerwähnte Collusiones eingedrungenen Feind entrissen, als auch erwähnte Meine Provinzien, obgleich an vielen Orten in sehr desolaten Umständen, worinnen sie durch erwähnte feindliche Invasiones gesetzet worden, befreiet habe, so könnte es wohl nach allen natürlichen und Völkerrechten nicht anders seind, als dass Ich zuvorderst gedachte sächsische Lande nicht anders als eine von Mir conquetirte Provinz von nun an ansehe, und dass demnächst Ich Mich daraus wegen des in Meinen Staaten und Erbländern in der verwichenen Campagne zugefügten unersetzlichen Schadens und wegen der zugleich angewandten überschwänglichen Kosten einigermaassen zu indemnisiren suchete. Ich befehle Euch also zufolge dieses, denen sämmtlichen chursächsischen Ständen durch erwähnte Hauptdeputation bekannt zu machen, wie dass Ich vor das instehende 1759. Jahr 8 Millionen Reichsthaler, jedoch inclusive derer aus Sachsen zu liefernden Rationen und Portionen, vor Meine Armee fordere und verlangte.

Ich überlasse dabei gedachten Ständen lediglich und allein die Repartition und die Art, wie sie diese Gelder aufbringen, auch wie sie sich wegen eines gewissen Beitrages mit der sächsischen Rentkammer verstehen wollen; nur muss von Euch dafür gesorget werden, dass gedachte Stände alles in kurzen Terminen und dergestalt beisammen bringen müssen, damit auf bevorstehender Leipziger Neujahrsmesse wenigstens Eine Million und so nach advenant1 und mit der Leipziger Michaelismesse das ganze Quantum völlig abgeliefert werde. Welches alles dann Ihr mit gedachten Ständen reguliren, zu Stande bringen und bündigst besorgen sollet.2

Friderich.

Nach der Ausfertigung.



1 Gemeint ist wohl à l'avenant — nach Verhältniss.

2 An den Generalmajor von Tauentzien in Breslau wird am 28. der Befehl wiederholt, „bei dem dortigen Stückgiesser 20 bis 30 zwölfpfündige Canons, und zwar nach dem österreichischen Fuss, zu bestellen“ .