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Was das von Euch auf allem Fall in Vorschlag gebrachte Bombardement von Stralsund anbetrifft, da könnet Ihr solches thun, wenn Ihr wollet, obschon Ich nicht absehe, dass Ihr damit viel ausrichten werdet. Da Ihr aber ein paar geschickte Ingenieurs und mehrere Artillerieofficiers deshalb zu haben verlanget, so wird es bei Mir Mühe haben, Euch dergleichen zu schaffen; denn einestheils Meine Ingenieurs hier von schlechter Wissenschaft und Erfahrung seind,1 anderntheils die, so noch hier seind, alle bei denen hiesigen Fortificationen zu thun haben und nicht entbehret werden können. Dir habet aber bereits den Capitän von Römer2 bei Euch, der ein sehr tüchtiger Ingenieur sein soll, dessen Ihr Euch denn also bei solcher Entreprise mit als Ingenieur bedienen könnet. So will Ich Euch auch noch den Ingenieurcapitän Hohnauer accordiren, wozu Ihr noch den Ingenieur zu Stettin mitnehmen könnet.

Was die Artilleristen angehet, da habet Ihr ja schon Eure Artilleristen dort, und habe Ich deren hier gar keine übrig, die Ich Euch noch dort dazu überlassen könnte. Ich überlasse Euch also, Eure Arrangements nach Gutfinden zu machen.3

Federic.4

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Eerlin.


10617. AN DEN CAPITÄN UND FLÜGEL ADJUTANTEN VON DYHERRN.

Breslau, 29. December 1758.

Ich habe Euren Bericht vom 25. dieses erhalten und aus solchem ersehen, was für Conditiones der Magistrat und die Kaufmannschaft zu Leipzig wegen der von ihnen geforderten extraordinären Contribution machen wollen. Worauf Ich Euch dann zur Resolution ertheile, dass alle solche Conditiones schlechterdinges nicht annehmlich seind, und dass alles, was sie deshalb vorschlagen, nicht angehet; vielmehr müssen dieselbe die 500,000 Rthlr. extraordinäre Contribution ein vor allemal bezahlen und Ihr die schärfeste Mittel anwenden, um sie dazu zu obligiren. Ich muss nothwendig Winterquartier-Douceurgelder für Meine Armee und also wenigstens deshalb vorerst 300,000 Rthlr. ohngefähr



1 Vergl. S. 38. 45. 60. 78.

2 Vergl. S. 340.

3 Auf der Rückseite des Berichts von Hordt, d. d. Stargard 22. December, findet sich eine Weisung für die Antwort. Der König bewilligt die Wiederaufnahme von preussischen Deserteuren und gewährt ihnen Pardon. Doch kann er sich mit dem Vorschlage Hordt's, diese Deserteure bei seinem Freiregiment zu behalten, nicht einverstanden erklären, „la chose serait de trop de conséquence et d'un préjudice trop notable pour les régiments qui en intéressaient, si les déserteurs sauraient passer à leur gré d'un régiment à autre“ , „d'ailleurs, c'était tout-à-fait contraire à ce qui depuis tout temps était d'observance auprès de l'armée du Roi“ . Hordt soll die Deserteure an ihre Regimenter zurücksenden, unter der Bedingung, dass sie nicht bestraft würden, und dass man ihm etwaige aufgewandte Kosten wieder erstatte.

4 So.