10313. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

[September 1758.]229-6

Euer Schreiben und Duplicat vom 12. dieses habe Ich erhalten und bin von dessen Einhalt und der faussen Demarche, so Ihr gethan,<230> sehr surpreniret gewesen.230-1 Ich muss Euch reine sagen, wie es die grösseste Sottise gewesen, so Ihr thun können, dass Ihr von Eurem dortigen Posten zurückgegangen und die Russen aus den Augen gelassen, welches, und dass Ihr dort weggegangen, eine Sache ist, so Ich sehr desapprobire, wodurch Ihr Meine ganze Boutique derangiren könnet. Ihr sollet also durchaus nicht zurückgehen, noch die Russen wieder vorlassen, sonsten, wie Ihr selbst erachten sollen, die Russen über die Oder gehen und alsdenn diese auf der einen Seite, die Schweden aber auf der andern Seite bei Berlin zusammenkommen und Euch zugleich in die Mitte nehmen, welches dann nicht gut gehen kann. Ihr sollet also Euren begangenen faux pas sogleich bestens redressiren und Eure Mesures deshalb wohl nehmen und so halten, dass Ihr nicht über die Oder zurückgehet, noch die Russen vorlasset.

Ich werde inzwischen wegen Berlin und derer Schweden sogleich den Generalmajor von Wedell mit 8 Bataillons und etwas Kavallerie nach der Gegend Berlin und gegen die Schweden beordern.230-2 Könnet Ihr alsdenn demselben noch ein Regiment Dragoner von Eurem Corps dahinschicken, so wird Mir solches lieb sein, damit er sodann die Schweden so besser poussiren könne. Ihr aber müsset durchaus nicht zurückgehen, noch die Russen wieder vor und über die Oder lassen.

Friderich.

Nach dem Concept.230-3



229-6 Nach dem folgenden Schreiben an Dohna (Nr. 10324) wäre obiges vom 13. zu datiren; wahrscheinlich ist es aber erst vom 14.

230-1 Dohna meldet, Lager bei Blumberg 12. September, dass die Russen „fest stehen“ ; hingegen seien die Schweden bereits am 9. bis Lychen (in der Uckermark), 10 Meilen von Berlin vorgerückt und wollten über Ruppin oder Zehdenik auf die Hauptstadt losgehen. Um Hülfe zu bringen, marschire er nach Küstrin zurück und werde Frankfurt gegen die Russen stark besetzt lassen.

230-2 Vergl. Nr. 10316.

230-3 Die Ausfertigung fehlt.