10329. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

Quartier Schönfeld, 17. September 1758.

Da Ich die ganz sichere und zuverlässige Nachricht erhalte,241-1 wie dass nunmehro endlich der Ottomanischen Pforte die Augen über die russischen Démarches sowohl in Polen als gegen Mich aufgegangen sein und dieselbe mit der grossesten Chaleur alle serieuse Anstalten machet, um, wo nicht noch in diesem Jahre, dennoch ohnfehlbar in dem nächstkommenden Frühjahr mit einer considerablen Armee im Felde zu erscheinen und mit denen Russen zu brechen, als habe Ich nicht ermangeln wollen, Euch von dieser Nachricht sofort Communication zu thun. Ihr könnet leicht erachten, wie accablant diese von der Türkischen Pforte auf einmal gefasste Resolution denen Ministern zu Constantinopel derer gegen Mich alliirten feindlichen Puissances sein müsse, die darüber die grosseste Consternation empfunden haben. Dagegen der türkische Hof aber alle Fermeté bezeiget hat, so dass, als der französische Gesandte Vergennes einen derer türkischen ersteren Minister befragen lassen, in was vor Absicht die Pforte dergleichen starke Armements auf denen europäischen Grenzen mache, er die fière Antwort darauf bekommen, wie die Pforte von dem, so sie thäte und vorhätte, niemanden Rede noch Antwort zu geben schuldig sei.

Ihr könnet diese Zeitung auch gar wohl in das Publicum bei EuremCorps d'armée glissiren lassen, da Ich glaube, dass solches denen Leuten noch mehr Muth gegen die Russen inspiriren soll; wie dann auch diese vielleicht bald die Ordre erhalten dürften, sich wieder zurückzuziehen.

Observiret Ihr Eures Ortes nur alles dasjenige wohl, was Ich Euch in Meinem letzteren Schreiben241-2 befohlen habe, auf dass die Russen kein Aufwasser wider Euch bekommen, noch weiter vor oder auch über die Oder poussiren können, sondern vielmehr aus Mangel der Subsistance und sonst bald genöthiget werden, sich zurückzuziehen und Meine Lande der Orten zu quittiren.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



241-1 Vergl. Nr. 10330.

241-2 Nr. 10324.