10422. AN DEN GENERALLIEUTENANT BARON DE LA MOTTE-FOUQUÉ.

Doberschütz,306-4 14. October 1758.

Ich muss Euch leider hierdurch benachrichtigen, dass, da Mir der Feind das auf Meiner linken306-5 Flanque gelegene Dorf Hochkirch abzugewinnen heute früh Gelegenheit gefunden, Ich Mich dadurch genöthigt gesehen habe, Mich auf Doberschütz, eine halbe Meile auf Bautzen, zu repliiren. Ich bin aber dieserhalb keineswegs intentionirt, einen Schritt weiter zurückzugehen, sondern werde es allenfalls auf eine zweite Bataille hieselbst ankommen lassen, da Ich dann hoffe, dass es mit Gottes Hülfe recht gut gehen soll.

Das einzige, was Ich hiebei regrettire, ist, dass Ich dadurch behindert werde, nicht so bald, wie Ich es wohl gewünschet, nach Schlesien von Meiner hiesigen Armee detachiren zu können.306-6

Friderich.

Nach dem Concept.

<307>

306-4 Nordöstl. von Bautzen.

306-5 Vielmehr: auf der rechten Flanke. Die gleiche falsche Angabe in allen übrigen nicht eigenhändigen Schreiben. Vergl. dagegen in der Relation S. 310.

306-6 Ganz das gleiche Schreiben (es fehlen nur die Worte „allenfalls“ und „mit Gottes Hülfe“ ) wird am 14. an Schlabrendorff gesandt (Ausfertigung im Generalstabsarchiv). Fast gleichlautend — unter Fortlassung des obigen letzten Absatzes sind die Mittheilungen, die am 14. an Wedell (vergl. Nr. 10423) und an Schmettau, an diesen in französischer Sprache, gehen. Die Bemerkung über die in Aussicht stehende neue Schlacht lautet an Schmettau: „de ne pas faire un pas en arrière, mais d'attendre de pied ferme l'ennemi pour lui livrer une seconde bataille“ . An Schmettau wird auch der Tod des Prinzen Franz und des Marschalls Keith, sowie die Verwundung des Prinzen Moritz gemeldet und hinzugefügt; „et moi, j'ai eu un cheval de blessé sous moi“ . Die Ordre an Schmettau ist gedruckt bei Preuss, Friedrich der Grosse, Urk.-Buch Bd. II. S. 15 nach der Ausfertigung im Besitz des Prinzen Wilhelm (des späteren Kaisers Wilhelm I.).