10470. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

Ullersdorf,333-1 25. October333-2 1758.

Da es Mir fast vorkommt, als wollte der Feind von hier aus von seiner Armee ein Corps nach der Mark detachiren,333-3 so habe Ich resolviret, um ihm den Willen dazu zu benehmen, dass Ihr unter dem Generallieutenant Manteuffel 8 Bataillons, ein Regiment Dragoner und Husaren von Eurer Armee gegen die Schweden detachiren und mit dem Rest Eurer Armee zu dem Generalmajor von Wedell stossen sollet, um auf Dahme,333-4 Lübben oder Sonnenwalde, wie Ihr es à propos finden würdet, zu marschiren und dem Feinde entgegenzugehen; da Ihr dann mehr als hinreichend stark sein werdet, um den Oesterreichern die Lust zu benehmen, in die Mark einzudringen; und muss der Generalmajor von Wedell nur immer nach obspecificirten Gegenden abmarschiren, indem es immer gut sein wird, dass sich nur jemand vorerst dem Feinde der Orten zeiget.333-5

Eure Subsistance werdet Ihr aus dem Sächsischen hernehmen können.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



333-1 Nordwestl. von Görlitz.

333-2 So das Datum in der ersten, auch abgegangenen Ausfertigung. Eine zweite Ausfertigung ist ebenso wie bei dem Erlass an Schlabrendorff (Nr. 10471) aus Bautzen vom 25. datirt und am 26. abgegangen, wie ein angehängtes, vom 26. datirtes P. S. ergibt. Dieses P. S. stimmt überein mit dem für Schlabrendorff, nur fehlt der letzte Absatz ( „Ich wende Mich“ etc.).

333-3 Vergl. Nr. 10468 und Nr. 10469.

333-4 Vorlage: Damm.

333-5 An Wedell ergeht, Bautzen 25. October, ein entsprechender Befehl; gedruckt, aber nicht correct, bei Preuss, Friedrich der Grosse, Urk.-Buch Bd. II, S. 49.