10578. AN DEN BERLINSCHEN MÜNZDIRECTOR KNÖFFEL.

Dresden, 2. December 1758.

Dem Münzdirector wird bekannt gemacht, dass auf Assignation des Grafen Finckenstein „eine gewisse Quantität an Golde“ ,410-1 ihm abgeliefert werden wird.

[Se. Königl. Majestät] instruiren denselben zugleich deshalb dahin, dass er bei der Berlinschen Münze die erforderliche Veranstaltungen, jedennoch sonder einigen Eclat und mit Menagirung eines völligen Geheimnisses, machen soll, damit gedachtes ganze Quantum an Golde, und zwar für Sr. Königl. Majestät Rechnung und sonder dass die Münzentrepreneurs sich im geringsten davon mehren müssen, in Ducaten mit dem holländischen, ihm schon bekannten und bei ihm befindlich sein müssenden Stempel, und zwar en valeur nach dem allergeringsten Satz, ausgepräget, und der Betrag davon sowohl als der dabei nothwendig erfolgende Schlageschatz Sr. Königl. Majestät lediglich und allein berechnet, diese nach dem geringsten Werth geprägte Ducaten nebst dem Schlageschatz an Dero Geheimen Rath und Kriegszahlmeister Köppen gegen dessen ihm, dem p. Knöffel, zu ertheilenden Quittung hiernächst abgeliefert werden müssen. Es hat auch mehrgedachter Münzdirector die Veranstaltung zu treffen, damit diese Ausmünzung auf das fordersamste geschehen und auf das prompteste zur Endschaft gebracht werden müsse. Die Stempels, so allenfalls der Rendant Finck in Verwahrung haben muss, soll er zuletzt an den Geheimen Rath Koppen mit abgeben.

Wenn demnächst auch obgedachter Sr. Königl. Majestät Etats- und Cabinetsminister Graf von Finckenstein, gleichfalls nach Höchstderoselben Intention, die Verfügung treffen wird, damit auf dessen Assignation eine beträchtliche Quantität zu vermünzenden Silbers410-2 zu der Berlinschen Münze abgeliefert und an die dortige Münz-Entrepreneurs, jedoch nicht anders und wenigstens vor den Preis (wo nicht höher) von 15 1/3 Rthlr. per Mark fein gegen baare Bezahlung in Münzsorten, so bei Kassen cursiren, verkaufet, die Gelder dafür aber an erwähnten Ge<411>heimen Rath Koppen zur Generalkriegeskasse ausgezahlet und abgeliefert werden sollen, so machen Höchstdieselbe solches gleichfalls Dero Münzdirector Knöffel hierdurch zur Nachricht und Achtung bekannt, mit Befehl, dass derselbe hierunter überall treu und redlich für Sr. Königl. Majestät höchstes Interesse auf Ehre und Gewissen, auch [nach] der Pflicht, womit er Sr. Königl. Majestät verwandt ist, und wie er zu allen Zeiten davor responable bleiben soll, sich betragen und verfahren soll, ohne sich durch einige Nebenconsiderationes von seiner Pflicht ableiten zu lassen. Dannenhero er dann ein wachsames Auge darauf zu halten hat, dass das königliche Interesse so wenig bei dem Ausmünzen des Goldes, als auch beim Probiren und sonsten des Silbers halber nicht im geringsten gefährdet werde.

Friderich.

Nach Ahschrift der Cabinetskanzlei.



410-1 Von den englischen Subsidien.

410-2 Ebenfalls von den englischen Subsidien.