10582. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.413-2

Dresden, 4. December 1758.

Dohna soll dafür sorgen, dass eine von der vorjährigen mecklenburgischen Contribution rückständige Summe von 609,971 Reicbsth. 4 gr. 7 pf. „von denen mecklenburgischen Ständen convenirter Maassen bezahlet“ und an die Generalkriegskasse nach Berlin abgeliefert werde.

P.

Auch befehle Ich Euch hierdurch, dass Ihr darauf bedacht sein und mit allem Ernste darauf arbeiten sollet, Eure Magazins aus Schwedisch-Pommern und aus dem Mecklenburgschen Euch selbst zu fourniren, wie Ihr dann insonderheit das Mehl vor Euer unterhabendes Corps, und zwar nicht allein für die jetzige Winterszeit, sondern auch für die ganze künftige Campagne gedachter Maassen aus dem Schwedischen<414> Pommern und Mecklenburgschen schaffen lassen müsset, da Ich sonsten nichts dazu fourniren kann.414-1

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



413-2 Dohna's Berichte im December sind datirt am 2. aus Dessau, am 5. aus Zerbst, am 15. aus Wittstock, am 24. aus Dargun (in Mecklenburg, westl. von Demmin).

414-1 Ein zweites Schreiben an Dohna vom 4. December vergl. in Anm. 3 zu Nr. 10583. In einem Schreiben vom 7. December wird Dohna angewiesen, von den Rekruten, die von Mecklenburg gestellt werden sollen (vergl. S. 401), 1000 Mann für sein Corps zu behalten, dagegen 1500 Mecklenburger an den Prinzen Heinrich zu senden, wofür ihm dieser 2000 sächsische Rekruten zukommen lassen werde. Von der „im Reiche angeordneten Werbung“ wird Dohna voraussichtlich ebenfalls eine Anzahl Rekruten erhalten können. Am 8. December wird der Etat der Winterquartier-Douceurgelder für das Dohna'sche Corps dem General übersandt; die bezüglichen Gelder in Höhe von 97,350 Reichsthlr. soll er „aus dem dortigen Schwedischen Pommern schlechterdings einheben und beitreiben lassen“ .