10592. AN DEN GENERALMAJOR VON LATTORFF IN COSEL.

Breslau, 16. December 1758.

Bei Meiner Ankunft allhier seind Mir Eure beide Schreibens vom 10. dieses benebst dem vom 11. richtig eingeliefert worden, und wiederhole Ich zuvorderst mit Vergnügen hierdurch die gnädigste Versicherung gegen Euch, dass Ich von Eurer gehaltenen Conduite sehr und zum<421> höchsten content bin, da Ihr wie ein braver und ehrliebender Officier auf dem Euch anvertrauten Posten gethan habet.

Was die Geistlichen anbetrifft, so man Eurem Berichte nach aus Oberschlesien nach dem Teschenschen entbieten wollen, um bei dem sich [dort] aufhaltenden Bischof,421-1 nachdem er seinen Posten treuloser und meineidiger Weise verlassen hat, dennoch die Weihungen zu empfangen,421-2 so sollet Ihr solches, und dass kein Geistlicher sich unterstehen müsse, deshalb aus Meinen Landen zu gehen, in Meinem Namen auf das schärfeste, und zwar bei Verlust ihrer Pfarrstellen, auch ihres sonst habenden Vermögens, ja gar, befundenen Umständen nach, bei Lebensstrafe rigoureux verbieten, auch sonsten selbige bedrohen, dass man hiernächst eine scharfe Recherche deshalb anstellen und wider diejenige, so dieses ernstliche Verbot überschritten, nach aller Rigueur procediren lassen würde.

Im übrigen autorisire und bevollmächtige Ich Euch hierdurch, dass bei der widrigen und meineidigen Gesinnung, so nach Eurem Berichte verschiedene sowohl derer Landräthe als Magisträte, als Dominiorum und Gemeinen [an den Tag legen], Ihr, wenn sie sich in Befolgung Meiner Ordres saumselig bezeigen, solche, befundenen Umständen nach, zur Festung einholen und daselbst auf eine proportionirte Zeit lang setzen lassen könnet, maassen Ihr mit denenjenigen von denen Ständen, so ihr Devoir nicht gethan, nach aller Rigueur verfahren, diejenigen aber, so es gar zu toll gemacht, wenn dergleichen seind, zur Festung setzen lassen sollet.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



421-1 Fürst Schaffgotsch.

421-2 Vergl. auch M. Lehmann, Preussen und die katholische Kirche, Bd. IV, S. 49.