<21> zu coupiren und sie mithin in grosse Verlegenheit zu setzen. Alles dieses aber ist vorbei, und müsset Ihr nun nicht denken, die Schweden zum Stehen zu kriegen; vielmehr, was Ich voraussehe, ist, dass sie wieder, wie im vorigen Jahre, nach Rügen laufen werden, und da wir dieses Jahr einen weichen Winter haben und ihnen mithin über das Eis daselbst nicht anzukommen sein wird, so werden wir auch weiter nichts gegen sie ausrichten können und es damit abermalen vorbei sein. Wann Ihr auch einige Bomben in Stralsund werfen wolltet, so würdet Ihr doch den Ort, zumal bei offnem und nicht zugefrornem Hafen, damit nicht nehmen, wennschon Ihr auch einige Strassen abbrennetet, und es damit nicht anders als wie mit Küstrin gehen, davon Ihr das Exempel für Euch habet; nicht zu gedenken, dass wir dadurch das schändliche und detestable Procédé derer Russen gegen Küstrin in gewissem Maasse justificiren würden.

Ihr sollet also nur wegen Demmin und Anklam nicht länger zaudern und wegen beiden, auch sonsten überall nicht so mol, sondern einmal mit Vivacité agiren. Beide Oerter seind schlechte Nester, davon die darin befindliche feindliche Garnison allemal Euer sein muss, ohne dass Ihr eine Bombe, geschweige denn mehr darin werfen, noch Häuser abbrennen dörfet, als welches Ich durchaus nicht haben will. Ihr brauchet dagegen nur eine Batterie von schwerem Geschütz gegen die Thore ansetzen und letztere damit entzweischiessen zu lassen, ohne einmal auf die Häuser zu schiessen, da es dann mit der Garnison darin aus ist und Ihr von allem Meister seid. Es gehören aber zu dergleichen coups de vigueur, woran es dorten bei Euch noch sehr fehlet und die Ich Euch bestens recommandire.

Friderich.

Nach dem Concept.


10657. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Podewils und Finckenstein berichten, Berlin 9. Januar, dass die erste Zahlung der in der neuen Convention1 von England bewilligten Subsidien gegen Ende des Monats Januar erfolgen solle. „Nous avons cru devoir demander les ordres de Votre Majesté si Son intention est encore de faire venir tout en matières d'argent, comme moi, Finckenstein, je crois l'avoir compris pendant le temps que j'ai eu l'honneur de Lui faire ma cour à Dresde,2 ou si Elle veut aussi en avoir une partie en or.“

Breslau, 13. Januar 1759.

Sie können sich mit dem Geheimen Rath Köppen darüber besprechen und das mehriste an Gold, als wobei Ich keinen Schaden gehabt, das andere in Silber, und so wie es am convenablesten geschehen kann, kommen lassen.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.



1 Der neue Subsidienvertrag war am 7. December 1758 unterzeichnet worden. Gedruckt bei Wenck, Codex juris gentium Bd. III, 178—180. Ueber die Vorverhandlungen vergl. Bd. XVII, 469.

2 Vergl. Bd. XVII, 474.