<409> machen, ehe Laudon herankommt; sollte er aber anderwärts den Bober passiren, so müssen Dieselben zusehn, je eher Krossen zu gewinnen, ehe er heran ist, und ihm so lange halten und arretiren, bis dass Mein Bruder, der Prinz Heinrich ihm im Rücken kommet. Ich werde in Glogau vor Dieselben auf 9 Tage Brod bestellen lassen,1 dass es parat ist, welches Dieselben, wann es Ihnen gelegen ist, können abholen lassen. Wann Dieselben in Krossen sein, so können Dieselben über Frankfurt aus Küstrin Ihr Brod holen lassen. Es werden Ew. Liebden alles mögliche anwenden und Meinen Bruder, welcher gegen Sagan marschiret, von Deroselben Märschen als von denen Bewegungen des Feindes von allem zu2 avertiren. Es werden Dieselben keine Wagens mitnehmen als die nöthigen Brodwagens, die andern können hier stehn bleiben und hierhergeschickt werden.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Königl. Staatsarchiv zu Stuttgart.


11214. AN DEN GENERALMAJOR VON KROCKOW.3

[Im Lager bei Schmottseifen, Juli 1759.]

Er kennet die Terrains nicht; es könnte keine Armee über Schneekoppe kommen; sollte doch nur etwas tranquill sein. Wenn er dergleichen verflogene Zeitung hörte, so solle er sie an Fouqué und nach Glatz communiciren. Fouqué müsste sie abkehren.

Möchte doch gescheidt sein! Wo der starke Marsch herkommen sollte? Die Oesterreicher hätten da keine Truppen mehr; alles, was sie haben, stehet hier oder bei Harsch.

Weisungen [Bleinotizen] für die Antwort; auf der Rückseite des Berichts, d. d. Hirschberg 16. Juli.


11215. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FRIEDRICH EUGEN VON WÜRTTEMBERG.

Dürings-Vorwerk, 17. Juli 1759.

Ew. Liebden gebe hierdurch in Nachricht, wie dass Laudon nicht marschiret ist, sondern noch hier stehet. Es werden Dieselben dieserhalb auch stehen bleiben und nicht weiter marschiren. Sollte Laudon etwa grade auf Bunzlau einen Marsch thun, so werde Ich ihm von hier aus mit einem Corps gerade in Rücken kommen.

Friderich.

Dès qu'il sera temps de marcher outre, je vous l'écrirai, mon cher. Ce sera Finck qui marchera à Priebus; les hussards qui ont été à Rothenburg, sont de l'ennemi.

Nach der Ausfertigung im Königl. Staatsarchiv zu Stuttgart. Der Zusatz eigenhändig.



1 Geschieht am 16. durch Ordre an Hacke und wird dem Prinzen in einem zweiten Schreiben vom 16. mitgetheilt.

2 So.

3 Vergl. S. 381. 391.