10848. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON MANTEUFFEL.156-6

Bolkenhain, 7. April 1759.

Es hat der Generallieutenant Graf von Dohna zwar vorhin gut gefunden, verschiedene von denen gefangenen schwedischen Officiers auf ihre von sich gestellete parole d'honneur zu beurlauben und nach Schweden reisen zu lassen; Ich habe Mich auch solches auf seinen erstatteten Bericht gefallen lassen. Ich will aber, dass Ihr nunmehro alle solche kriegesgefangene schwedische Officiers wiederum gehörig reclamiren und rappelliren,156-7 Ihnen auch eine gewisse Zeit determiniren<157> sollet, da sie sich wiederum zu Stettin gesteilen und bei dem Gouvernement daselbst angeben müssen,157-1 Wovon Ihr auch gedachtes Gouvernement benachrichtigen und demselben eine namentliche Liste mit Benennung der Regimenter, bei welchen sie stehen, communiciren sollet. Ihr habt dieses alles gehörig zu besorgen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



156-6 Manteuffel's Berichte im Monat April sind aus Greifswald datirt.

156-7 Ebenfalls am 7. April übersendet der König eine geheime Mittheilung über die kriegsgefangenen schwedischen Officiere an den Obersten Grafen Hordt.

157-1 Vergl. auch Nr. 10877.