11237. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

Im Lager bei Schmottseifen, 20. Juli 1759.

Ich habe in Erwägung der jetzigen Umstände, wo sich die Euch untergebene Armee befindet, für das Beste und Wohlfahrt des Landes und in Ansehung der pressanten Nécessité für ohnumgänglich nöthig erachtet, gegenwärtige Ordre an Euch und Eurer Armee zu stellen, welche laut Meines Willens auf das stricteste executiret werden und derselben die genaueste Parition geleistet werden soll. Da Ich Selber nicht wegen der hiesigen Umstände zur Dohna'schen Armee abgehen kann, um das Commando von solcher zu übernehmen, so schicke Ich den Generallieutenant von Wedeil mit Meiner Ordre und expressem Befehl dahin ab. So lange nun diese seine Commission dauret, so stellet er Meine Person vollkommen vor, und soll ihm von allen Generals, Generallieutenants, Generalmajors, Stabsofficiers bis auf den gemeinen Mann dieselbe Parition geleistet werden, als wann Ich Selber da und zugegen wäre. Und habe Ich ihm ernstlich aufgegeben, den ersten, so auf sein Wort nicht sogleich alles, so er befiehlet, executiren wird und demselben mit allem Gehorsam nachleben, dass er den sogleich in Arrest setzen lassen sollte, da Ich dann wider solchen Réfractaire durch ein geschwornes Kriegesrecht als gegen einen widerspenstigen und mein<424>eidigen Officier sprechen lassen werde. Auf dass nun dieser Mein ausdrücklicher Wille und Befehl bei der ganzen Armee kund werde, so soll alles obige bei der Parole befohlen werden.

Er, der Generallieutenant von Wedeil, stellet bei der dortigen Armee vor, was ein Dictator bei der Römer Zeiten vorstellete. Also müssen alle und jede Officiers, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, ihm den schuldigsten Gehorsam geben, welcher Mir zukommet, und seine, des Generallieutenants von Wedell, Dispositions mit Treue, Fleiss und Bravoure executiren, als wenn Ich Selbst zugegen wäre.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.