11433. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF SCHMETTAU.

Schmettau berichtet, Gross-Dobritz 9. September: „Ew. Königl. Majestät muss ich allerunterthänigst melden, dass den 4. dieses, des Abends, nach geschlossener Capitulation die Oesterreicher die Elbbrücke besetzet. Der Herr Obriste von Hoffmann wäre von der Capitulation durch mich informiret, reitet aber trunkener Weise erstlich zu denen Oestreichern, fragt solche mit vielem Schimpfen, was sie da machten, fragt nach ihrem Commandeur und injuriiret solchen aufs empfindlichste. Da ihm solcher mit vieler Moderation abweiset, so reitet er auf die Schlosswacht; als solche ins Gewehr treten will, weist er sie zurück, rufet den Capitän von Sydow, der solche commandiret, und stellet ihn zur Rede, dass er ihm nichts melden lassen, dass Feinde in der Stadt wären; worauf er sich zur Wache wendet und saget: « Nun marschiren wir allesammt wie Schurken aus, und Ihr seid alle rechte Schurken und Bärenhäuter!. » Als ihm darauf der p. von Sydow erwidert, dass, wer eine königliche Wache schimpfte, selbst ein Bärenhäuter wäre, so attaquiret er selbigen zu Pferde mit dem Degen und blessiret ihn an der linken Hand. Als nun der Capitän auch zum Degen greift, so nimmt er die Pistole und giebt Feuer auf ihm, blessiret ihm auch mit einem Streifschuss, welcher durch Rock und Weste durchgegangen, am Leibe; worauf er, indessen dass der Hauptmann von Sydow ein Gewehr ergreift, sich zu wehren, die zweite Pistole auch löset, ihn aber damit verfehlet. Die Wacht hatte indessen auf das Schiessen zum Gewehr gegriffen, und drei Soldaten fesren auf ihn dergestalt, dass er mit drei Kugeln getroffen worden und einige Stunden darauf verschieden. Die Sache ist sogleich verhöret und der Capitän von Sydow nach dem Ausmarsch arretiret worden.“

Waldow, 11. September 1759.

Ich habe Euer Schreiben unterm 9. dieses, worinnen Ihr Mir den vor dem Ausmarsch aus Dresden sich ereigneten unglücklichen Vorfall mit dem Obristen von Hoffmann meldet, erhalten. Ich bin ganz dieses letzteren Meinung, und hätte er sich über den Ausmarsch nicht anders, als er gethan, ausdrücken können, und habet Ihr den Capitän von Sydow sowohl als die Gemeinen, so auf gedachten Obristen Feuer gegeben und ihn erschossen haben, gleich bei Eurer Ankunft zu Magdeburg arretiren und Kriegesrecht über sie halten zu lassen.

Je pense comme Hoffmann; s'il était ivre, il aurait été à souhaiter que le gouverneur et toute la garnison l'eussent été, pour qu'ils eussent pensé de même.

[Federic]

Nach dem Abdruck der Ausfertigung bei Preuss, a. a. O. S. 45.

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