11440. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF SCHMETTAU.

Waldow, 12. September 1759.

Ich habe Euch hierdurch beordern wollen, geradesweges mit denen bei Euch habenden Bataillons, Kasse und sonst übrigen auf Wittenberg, ohne auf Magdeburg Euren Marsch fortzusetzen, zu gehen. Ihr müsset also der bei Euch habenden österreichischen Escorte nur anzeigen, dass, da Ihr derselben nicht mehr benöthigt, sie nur ihren Rückmarsch zu ihrer Armee nehmen möchte; und, indem es das Ansehen haben könnte, dass wir durch diesen Marsch auf Wittenberg, ohne Magdeburg berühret zu haben, die Capitulation gebrochen, so habet Ihr nur denen Oesterreichern anzuzeigen, dass, da sie solcher in vielen Punkten, welche Ihr ihnen specificiren müsset, entgegen und zuwider gehandelt hätten, wir nicht verbunden wären, solche ganz stricte zu erfüllen.

Den Hauptmann von Sydow und die Gemeinen, welche an dem Tod des Obristen von Hoffmann Schuld sind,535-1 müsset Ihr, wie Ich Euch solches bereits gestern befohlen, arretiren und Kriegesrecht über sie halten lassen.

[Friderich.]

Nach dem Abdruck der Ausfertigung bei Preuss a. a. O. S. 45.

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535-1 Vergl. Nr. 11433.