<398>halte Mir auch vor, demselben noch andere Marquen mehr Meiner Gnade gegen ihn zu geben.

Friderich.1

Nach dem Concept.


12141. AN DEN GENERAL DER INFANTERIE BARON DE LA MOTTE-FOUQUÉ.

Im Lager bei Meissen, 6. Juni 1760.

Ich habe Euer Schreiben vom 2. dieses erhalten und zweifele nicht, dass Euch Mein gestriges2 richtig zugekommen sein werde. Ich werde den Prinz von Holstein-Gottorp abwarten, deswegen nicht eher als den 15. dieses über die Elbe werde gehen können.

Ich habe alle Ursache zu soupçonniren, dass der Feind Meinen Marsch nach Schlesien wird hindern wollen; da werde Ich also alle Gelegenheit vorsuchen, Mich mit ihm zu engagiren. Die Reichstruppen seind noch zurück und noch nichts davon im Marsch, also habe Ich währender Expedition nichts vor Meine rechte Flanque zu besorgen. Nach Schlesien kann Ich nicht kommen, eher als Ich Mich nicht mit die Oesterreicher geschlagen. Sie hier stehen zu lassen, gehet gar nicht an, und würde Ich auf der einen Seite verderben, was Ich auf der anderen gut mache.

Ich glaube nicht, dass der Feind vor dem 15. dieses wegen Mangel von Canons und andern Sachen die Tranchée vor Neisse wird öffnen können, und wenn hier die Sachen gut gehen, so werde Ich im Stande sein, den 4. oder den 6. Julii ohnfehlbar bei Neisse zu sein.

Was Mir sonsten gar nicht lieb ist, solches ist, dass Ihr die in Neisse commandirt gewesene 200 Dragoner, wie Mir Treskow schreibet,3 herausgezogen habet, so nicht gut und Meine Intention gewesen ist, dass solche beständig da bleiben sollten. Ich adressire Euch hierbei ein Schreiben an den Generallieutenant Treskow,4 und werdet Ihr sehen, ob und wie Ihr solches noch sicher hereinbringen könnet.

Zum Schluss spricht der König seine Freude über das Verhalten des Hauptmanns von Pfuel aus (vergl. S. 397); er habe ihn zum Major befördert und zugleich befohlen, „zu einigem Douceur vor ihn 500 Rthlr. an Euch zu adressiren, die Ihr ihm denn auch nach Neisse hinzuschaffen und ihm zustellen zu lassen bemühet sein sollet“ .

Friderich.

Nach dem Concept.



1 In einem Schreiben vom 6. Juni an den Vicecommandanten von Glogau, Lichnowsky, wird das durch ein Kriegsgericht über einen Unterofficier wegen Insubordination verhängte Todesurtheil bestätigt. „Im übrigen, da Meine Zeit und Umstände bei jetziger Campagne nicht wohl leiden, in dergleichen Sachen zu entriren, so dienet Euch hierdurch zu Eurer künftigen Direction, dass in solchen Vorfallenheiten, wenn durch ein ordentliches vereidetes Kriegesgericht über Delinquenten gesprochen sein wird, Ihr alsdann ohne weitere Anfrage bei Mir und sonder das Urtel an Mich zur Confirmation einzusenden, den Spruch desselben nur sofort zur Execution bringen lassen sollet.“ [Berlin. Generalstabsarchiv.]

2 Nr. 12134.

3 Bericht Treskows, d.d. Neisse 1. Juni, vergl. S. 397.

4 Nr. 12140.