<531> quelque malheur, les deux rives de l'Elbe, je me suis vu obligé par là de retirer à moi le corps de mes troupes qui était au delà de cette rivière; ce qui ayant ouvert le chemin audit maréchal pour faire grossir à son gré la garnison de Dresde, cette circonstance seule m'a déterminé à lever le siège.

Federic.

Nach der Ausfertigung im Königl. Hausarchiv zu Berlin.


12297. AN DEN OBERSTLIEUTENANT VON KLEIST.

Schieritz,1 31. Juli 1760.

Ich befehle Euch hierdurch, dass Ihr sofort die Bataillons, so da sein, übergehen lassen sollet; 5 Escadrons Husaren von Zieten schicke Ich Euch auch sofort, welche gleich mit über müssen und die Patrollen besorgen. Es muss der Generallieutenant von Wedell mit allem heute, was er bei hat, auch sogleich herüber. Unterdessen müssen die Brücken geschlagen, besonders muss die Pontonbrücke sogleich angefangen werden und fertig werden, darmit man eine Communication hat; alsdann kann die Schiffbrücke auch gleich gemacht werden. Wann Wedell mit denen 10 Bataillons drüben ist, kann ihm nichts geschehen, denn der Feind kann ohnmöglich so geschwind hinkommen. Es müssen die beiden Brücken heute zuverlässig fertig gemacht werden; dann morgen früh um 3 Uhr werde Ich mit Meiner ganzen Armee selbige passiren. Dahero muss gleich die Pontonbrücke angefangen werden.

Diese Meine Ordre werdet Ihr gegenwärtigen Brief2 an den Generallieutenant von Wedell zeigen, und selbiger wird solche durch dieses sogleich befolgen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kleistschen Familienarchiv zu Kiekow im Regierungsbezirk Cöslin.


12298. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON HÜLSEN.3

[August 1760.]4

[Dass Ich] erfahren, D[aun] in 3 Colonnen nach Harthau5 marschiret; also wird nichts als Reichsarmee hier bleiben. Etwas davon stunde Gegend Nauendorf bei Dresden; etwas weniges stünde noch bei Plauenschen Grund.

Ich bin die Gegend in das Lager hereingekommen; da wäre noch wenigstens 6 Wochen Fourage vor sein ganzes Corps die Menge.



1 Nordwestl. von Meissen, links an der Elbe.

2 So.

3 Hülsens Berichte im August sind datirt vom 1. bis 16. aus Schlettau, am 19. aus Strehla, vom 21. bis 29. aus Torgau.

4 Der auf Grund der obigen Weisungen aufgesetzte Cabinetsbefehl ist jedenfalls vom 1. August datirt gewesen. Vergl. Nr. 12299.

5 Westsüdwestl. von Bischofswerda.