11908. AN DEN GENERALMAJOR VON WYLICH IN BÜTOW.

Freiberg, 12. März 1760.

Der König bestätigt den Empfang des Berichtes vom 5. März. Die Lage des Prinzen Eugen von Württemberg170-1 habe sich in sofern verändert, als „der mit dem von ihm ausgestelleten Revers, worin er sich als einen russischen Kriegesgefangenen declariret, zum General Tottleben abgeschickte Cosaque unterweges selbst mit denen bei sich gehabten Originalreversen durch ein Commando von uns zum Kriegesgefangenen gemacht worden und also gedachter Originalrevers jetzo bei dem Gouvernement zu Stettin befindlich und dadurch eigentlich ganz erloschen ist“ . Der Prinz habe trotzdem „généreusement“ erklärt, dass kartellmässige Quantum an Geld bezahlen zu wollen, und, da dies russischerseits „ganz gerne angenommen werden würde“ , so möge Wylich die Sache vor Suspendirung des Kartells zu Ende bringen.

Was sonsten noch das unjustificirliche Betragen des russischen Generals Jakowlew wegen derer zu Bütow ausgewechselten und mit seinem Pass versehenen Kriegesgefangenen anbetrifft, so wegen schweren Krankheiten in Stolpe zurückbleiben müssen und er nebst dem dabei befindlichen Commando ganz widerrechtlich bei jetzigen Umständen in Stolpe de bonne prise declariren will, da habe Ich Euch in Meiner letztern Ordre170-2 schon bekannt gemachet, dass bei dergleichen ohnerträglichen Boutaden Ihr nur die dortige Auswechselungscommission vorerst suspendiren und mit Eurem Commando wieder zurückgehen sollet; darüber Ich dann Euren weiteren Bericht gewärtige.

Friderich.

Nach dem Concept.



170-1 Vergl. S. 134.

170-2 Nr. 11895.