11967. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON TRESKOW, COMMANDANTEN VON NEISSE.

Freiberg, 2. April 1760.

Da es das Ansehen gewinnet, als ob der Feind etwas auf Neisse tentiren und den Anfang seiner Campagne damit machen wolle, so destinire Ich zur Defension dieser Euch anvertrauten Festung ausser denen Garnisonbataillons der jetzigen ordinären Garnison noch 4 Mousquetierbataillons und 200 Dragoner, so Euch der General von Fouqué detachiren wird. Ich schicke Euch auch den Ingenieurmajor Lefèbvre, und sollet Ihr alles in der Festung so providiren und alle Eure Veranstaltungen so machen, dass Ihr eine vigoureuse Défense thun könnet, denn Ihr Euch wenigstens drei Monat halten und valeureus defendiren müsset, als worauf Ich ganz gewiss und ohnfehlbar rechne. Wollet Ihr noch einen oder andern Officier zur Hülfe und Assistance haben, so sollet Ihr nur dem General von Fouqué deshalb schreiben, als den Ich von allem instruiret habe.

Die Russen dürften nun wohl zu gleicher Zeit eine Diversion in Meinen alten Provinzien zu machen suchen; dieses obligiret Mich, dass Ich dorten erst hin und solche wegzujagen suchen muss, mithin könnet Ihr, ehe dieses geschehen, keine Hülfe von Mir bekommen. Ich habe aber über dieses noch grosse Hoffnung, dass indessen noch eine Diversion in Meinen Faveur geschehen wird,230-1 darüber Ich Mir hier nicht expliciren kann, welche alsdenn die Oesterreicher gewiss obligiren dörfte, die Belagerung aufzuheben. Ihr könnet aber versichert sein, dass dieses zuverlässig ist.

Wenn Euch die Oesterreicher noch belagern sollten, und Ich Euch zum Suceurs Selbst hinkomme, so werde Ich den Feind entweder auf der Seite von Woitsch230-2 oder aber von Steffensdorf230-3 attaquiren müssen, wo sonst das Glück nicht will, dass derselbe durch eine Diversion gezwungen wird, von dort wegzugehen. Ich zweifle übrigens im geringsten nicht, Ihr werdet Euch dergestalt in diesen Begebenheiten betragen und Euch dergestalt defendiren, wie es die Pflicht eines rechtschaffenen und ehrliebenden Commandanten, auch Eure Ehre und Reputation erfordert, auch Euch alles dessen erinnern, was Ich Euch deshalb in Meiner vor verschiedenen Jahren Euch deshalb ertheileten Instruction<231> umständlich vorgeschrieben habe,231-1 von Mir aber alsdenn versichert sein, dass Ich solche Eure treue und rechtschaffene Dienste auf das gnädigste erkennen und gewiss sein werde Euer wohlaffectionirter König

Friderich.231-2

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstahs zu Berlin.



230-1 Vergl. Nr. 11954.

230-2 D. i. Woitz, westl. von Neisse.

230-3 Stephansdorf, nordwestl. von Neisse.

231-1 Vergl. S. 140.

231-2 Die obige Cabinetsordre wird am 2. April abschriftlich mit gleichlautenden Begleitschreiben an Fouqué und an Goltz gesandt.