12037. INSTRUCTION FÜR DEN MAJOR VON LICHNOWSKY ALS VICECOMMANDANT IN GLOGAU.299-3

[April 1760.]299-4

Article 1. Er muss sich die Festungswerke wohl bekannt machen, solche in gutem Defensionsstande mit Palissaden pp. erhalten. #'2. Sich die Gegend um der Stadt auf anderthalb Meilen und die Oder wohl bekannt machen.

3. Auf die Bürgerschaft, Juden insonderheit, sehr attent sein, damit die Russen durch sie nicht erfahren können, was in der Stadt passiret, absonderlich auch auf p. Sulkowsky299-5 eine genaue Attention haben, dass er die Russen nicht avertire, noch auch nach Polen schicke.

4. Muss eine grosse Attention auf die Magazine nehmen, damit der Feind sie nicht anzünden lasse.

5. Die Garnison muss er in guter Ordnung und Vigilance erhalten, auch auf alles, so zur Polizei der Festung gehöret, genau attendiren.

6. Soll er sich die Spions auf der Grenze bekannt machen, da<300>mit er gleich alles durch sie, was auf der Nachbarschaft passiret, erfahren könne.

7. Die Polen und Juden, so Vieh und Naturalien nach Glogau bringen, sollen nicht in die Stadt gelassen werden, sondern in der Vorstadt verkaufen.

8. Wann Mein Bruder der Prinz Heinrich dort in der Nähe, soll er ihm rapportiren, unterdessen aber dem General Fouqué seine Berichte erstatten und Mir solche einschicken, wann Ich in denen dortigen Gegenden sein würde.

Nach dem Concept.



299-3 Für einen Cabinetsbefehl an den Obersten von Hacke (vergl. S. 269) finden sich hinter der obigen Instruction, gleichfalls nicht datirt, die nachstehenden Weisungen: „Eine Art von Abschied: weil seine kränklichen Umstände ihm nicht gestatteten, dem dortigen Posten nach Gebühr vorzustehen, möchte er dem Major von Lichnowsky, welchen Ich zum Glogauschen Vicecommandanten bestellet, solchen übergeben.“

299-4 Die Vorlage ist nicht datirt; Lichnowsky meldet, Glogau 1. Mai, dass er am 27. April das Commando übernommen habe.

299-5 Vergl. Bd. XVIII, 766.