678. AN DEN OBERHOFMARSCHALL GRAF GOTTER IN BERLIN.

Olmütz, 31. Januar 1742.

Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Gotter. Eure beiden Schreiben habe bei Meiner Ankunft allhier vor Mich gefunden, und habe Ich auf das, betreffend das Festin, so auf des Landprinzen von Württemberg Geburtstage auf dem Schlosse gegeben werden soll, hierdurch in Antwort ertheilen wollen, dass solches in Meinen oder der Königin Appartements geschehen kann, dabei, da Ich abwesend bin, nur in einem Concert, Souper und Ball bestehen darf, wozu Ich dann die Kosten, so jedoch nicht extraordinaire sein dürfen, fourniren will.

Der Herzogin von Württemberg ohnvermuthete Resolution, nach Berlin zu reisen, hat Mich in etwas surpreniret, und muss Ich aufrichtig gestehen, dass, da solche Reise aus denen von Euch angeführten Gründen nicht detourniret werden können, Ich gewünschet hätte, bei der Herzogin Ankunft gegenwärtig zu sein. Ihr werdet inzwischen solches bei ihr <26>bestens entschuldigen und Euch dabei alle Mühe geben, Deroselben das Séjour zu Berlin so angenehm zu machen als es nur möglich ist, wie Ich denn die von Euch gemeldete Disposition, so desfalls gemachet worden, völlig approbire. Wobei Ihr alles Savoir-faire anzuwenden habet, um die Euch bekannte Affaire26-1 so einzulenken, dass der Choix deshalb auf die Prinzessin von Baireuth falle, und könnet Ihr Euch dieserwegen mit denen Etatsministris Graf Podewils und v. Marschall concertiren; insonderheit aber müsset Ihr zu verhindern suchen, dass uns die Herzogin von keinem andern Hofe escamotiret werde. Da Ich auch dem Prinzen von Württemberg versprochen, ein Regiment in Meinen Diensten zu geben, so habt Ihr denselben gelegentlich zu sondiren, ob er solches Regiment allererst ganz neu anwerben lassen, oder eines von seinen alten Regimentern dazu nehmen und Mir überlassen wolle, damit Ich auf eine oder die andre Art die Disposition machen könne, um die Sache solches Regiments je eher je lieber zu Stande zu bringen. Ich bin etc.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.



26-1 Die Verheirathung des jungen Herzogs.