1068. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Berlin, 21. Februar 1743.

Des Königs Majestät haben auf die von dem Generallieutenant Grafen von Dohna unter dem 6. d. eingekommenen Relation allergnädigst resolviret, wie demselben wegen desjenigen, so ihm die Königin von Ungarn gesaget, und wegen der mit dem p. von Bartenstein gehabten Conferenz, dahin geantwortet werden sollte:

<333>

Dass er der Königin von Ungarn und Dero Ministerio sagen sollte, dass Se. Königl. Majestät mit dem grössten Vergnügen alles beitragen würde, was zu der Königin Satisfaction dienen könnte. Gott allein hätte der Könige Herzen in Händen und könnte solche dirigiren wie er wollte, wir Menschen könnten nichts anders thun, als durch gewisse Dispositiones sie suchen zu vergleichen, wann sie unter einander brouilliret wäen.

Se. Königl. Majestät besorgeten sehr und wären en peine, dass die Propositiones von dem Kaiser, so wie sie ihm geschehen, nicht angenommen werden würden. Der Königin Interesse ginge Sr. Königl. Majestät sehr zu Herzen, des Kaisers seines auch, und Sr. Königl. Majestät wohlgemeinete und gute Intention wäre, alles weitere Unglück und Ruin abzuwenden; weil aber dazu kein ander Mittel wäre, als Propositions zu machen, die ihnen beiderseits angenehm wären, so könnte die Königin versichert sein, dass Se. Königl. Majestät alles thäten, den Kaiser auf gewisse raisonnable Conditiones zu bringen. Sie liessen aber die Königin erwägen, ob der Kaiser so schlechte Conditiones, wie man ihm machen wollte, annehmen könnte, da die grosse Macht, so Frankreich aufbrächte, und die grossen Summen Geldes, so es dem Kaiser fournirte, ihm alle Hoffnung machten, dass seine Sachen besser gehen würden, und glaubte Se. Königl. Majestät, dass, wenn die Königin von Ungarn eine sincere, aufrichtige Intention hätte, den Frieden zu machen, sie solche Conditiones machen würde, wobei der Kaiser einige Avantages hätte, damit er mit Bestand auf die österreichische Succession renonciren könnte. Denn wenn er gar nichts bekäme, worauf könnte er denn renonciren? Und liessen Se. Königl. Majestät die Königin urtheilen, ob nicht um ihrer eignen Wohlfahrt und ihrer Postérité wegen es nöthig sei, dem Kaiser solche Conditiones zu machen, damit er bündig renonciren könne, auf eine Art, so valable und dass keine fremde Puissance Gelegenheit nehmen könnte, sich weiter darinnen zu meliren.

Den Krieg mit Frankreich betreffend, so sähen Se. Königl. Majestät solchen an als eine Sache, so der Königin personel wäre, und die weder dem Kaiser, noch dem Reich, noch Sr. Königl. Majestät anginge, so lange wider die Neutralité des Reiches nichts vorgenommen würde, und glaubten Se. Königl. Majestät, dass die Königin so billig sein würde, selbst einzusehen, dass andere nicht Ursach hätten, sich davon zu meliren. Die Projets, auf Frankreich Conquêten zu machen, sähen Sr. Königl. Majestät sehr weitläuftig aus. (Nota: Gegen Bartenstein könnte sich der Graf Dohna wohl der Expression sehr chimérique gebrauchen.)

Die Wahl des Herzogs von Lothringen anlangend, dazu sollte der General Dohna sich solcher Ausdrücke gebrauchen, dass er weder Ja noch Nein sagte, und dass es eine Reichssache sei, dass es noch zu prämaturiret sein dörfte, und dass, da ganz Teutschland durch Unruhen agitiret würde, etwas zu vorläufig damit sein möchte.

<334>

Er soll aber dabei den p. Ulfeld oder Bartenstein ganz adroitement sondiren, was man Sr. Königl. Majestät vor Convenances machen wollte, wann Dieselbe dem Verlangen der Königin darunter beiträte, jedoch ohne dass die Königin neue Cessiones vor dem Ihrigen an Se. Königl. Majestät thun sollte. Und wäre es nöthig, das wienerische Ministerium darüber adroit zu sondiren, damit solches einestheils begriffe, dass man es nicht umsonst thun wollte, anderntheils aber, dass man ohngefähr sehen könnte, was vor Convenances der wienerische Hof Sr. Königl. Majestät desfalls zu machen gedächte.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.