1081. AN DEN CHURFÜRSTEN VON DER PFALZ IN MANNHEIM.

Berlin, 5. März 1743.

Ew. Churfürstlichen Durchlaucht freundvetterliches, unter dem 22. des nächstverwichenen Monats an Mich erlassenes und von Dero an Meinem Hoflager subsistirenden Ministro, dem Freiherrn von Beckers, wohl eingeliefertes Schreiben hat Mir des mehreren zu vernehmen gegeben, was massen Dieselbe in der Apprehension stehen, dass Dero jülichsche Lande durch die Einrückung der churbraunschweigischen Truppen, wann auch gleich von denenselben wider die gegenwärtige Possession solcher Lande nichts vorgenommen werden sollte, dennoch bedrucket, Ihre Jura und Regalien violiret und Ihre Intraden gehemmet werden dürften, weswegen Sie dann, nach Massgebung der zwischen Uns geschlossenen Tractaten und in specie des Erbvergleichs von 1666 Meine Assistenz auch gegen sothane Bedruckungen verlangeten, und dass Ich insonderheit durch ein fernerweites, an des Königs von Grossbritannien Majestät zu erlassendes, nachdrückliches Schreiben darauf andringen möchte, damit Dero Kriegsvölker aus besagten Landen nebst Erstattung des denen Unterthanen etwa zugefügten Schadens ungesäumt herausgezogen und selbige nicht weiter belästiget würden.

Gleichwie aber Ew. Churfürstliche Durchlaucht aus dem kürzlich von Sr. Grossbrittanischen Majestät bei Mir eingelaufenen und abschriftlich angeschlossenen Antwortschreiben343-1 ersehen werden, dass gedachte <344>Se. Majestät Mich auf das Bündigste versichert, dass es mit Einrückung Ihrer Truppen in vorerwähnte Lande das Absehen nicht habe, selbigen einige Ueberlast zuzufügen oder darinne Quartiere zu nehmen, sondern dass sothane Völker nur als Freunde passiren, auch sich daselbst nicht länger als es die höchste Nothdurft erforderte verweilen sollten, so bin Ich des Dafürhaltens, zweifle auch keinesweges dass Ew. Churfürstliche Durchlaucht Mir darum Beifall geben werden, dass es überflüssig sein dürfte, Se. Grossbritannische Majestät dieserhalb mit einem anderweiten Schreiben anzugehen, und dass man vors erste sich bei denen bereits erhaltenen Versicherungen zu beruhigen und den Effect davon abzuwarten habe.

Sollte indessen wider besseres Vermuthen sothanen Versprechungen entgegen gehandelt und Ew. Churfürstlichen Durchlaucht und Dero jülich und bergischen Landen von mehrbesagten Völkern eine wirkliche Bedrückung und Beeinträchtigung Ihrer Jurium und Regalien zugefüget werden wollen, so werde Ich Mich keinesweges entbrechen, das erforderliche der Sachen Bewandtniss nach mit Ew. Churfürstlichen Durchlaucht fernerhin zu concertiren, dessen Ew. Churfürstliche Durchlaucht Sich vollkommen versichert halten wollen, sowohl als der aufrichtigen wahren Freundschaft und besondern Hochachtung, womit Ich unveränderlich verharre etc.

Friderich.

H. Graf von Podewils. C. W. Borcke.

Nach dem Concept.



343-1 D. d. St.-James 11. Februar (a. St.); gegengezeichnet von Carteret; die Antwort auf Nr. 1051. Ausser den auf Jülich und Berg bezüglichen Stellen heisst es in dem Schreiben: „Il ne m'est jamais venu en pensée de faire la moindre démarche qui pût préjudicier aux constitutions de l'Empire ou aux droits et libertés de ses membres. Bien loin de là, il n'y a rien que j'aie plus à cœur que la conservation du système du Corps Germanique, dans son chef et dans ses membres, n'agissant principalement dans cette affaire, ou plutôt uniquement, qu'à cette intention. ... Je me porte d'autant plus volontiers à vous donner ces éclaircissements que vous m'avez demandé que je regarde ce que vous m'avez écrit sur ce sujet comme un effet de. votre cordialité envers moi, à laquelle vous me trouverez toujours disposé à répondre par de pareils sentiments.“