<140> und Ursache zu schreien gegen Mich fortfahret und nie zufrieden zu sein scheinet, daferne Ihr nicht dorten beständig eine Armee vor Euch stehen habet; Ich kann Euch auch nicht verhalten, dass Ich dergleichen Schreiens ganz müde bin. Ihr hättet Euch auch vorher schon, wenn Ihr sonsten gewollt und Attention darauf gehabt hättet, regen können, um die Stadt mit Holz und anderm dergleichen benöthigten zu versehen. Nunmehro aber müsset Ihr Geduld haben, und ist Mein Wille, dass Ihr deshalb an den Generallieutenant von Goltz schreiben, nöthigenfalls auch mit demselben in Eurem Chiffre correspondiren sollet. Dabei Ich Euch jedoch sagen muss, dass er deshalb nicht eine Minute eher noch später marschiren wird, als wie es sonsten die Umstände erfordern werden und leiden wollen.

Treskow soll mit dem Minister Schlabrendorff wegen der „Gelder vor die Garnison“ correspondiren.

Friderich.

Nach dem Concept.


12574. AN DEN CAPITÄN VON ZEGELIN, VICECOMMANDANTEN VON BERLIN.

Meissen, 4. December 1760.

Ich habe Euch hierdurch vorläufig bekannt machen wollen, wie Euch der Major und Vicecommandant zu Glogau von Lichnowsky. mit nächstem 600 schlesische Gebirgsrekruten zusenden und transportiren lassen wird. Ihr sollet also solche bei deren Ankunft vor Mich in Empfang nehmen, vorerst aber dorten behalten und nach der Disposition von denen Regimentern, so solche bekommen sollen und Ich Euch zuschicken werde, sie allda durch den Generallieutenant von Massow nur gleich mundiren lassen, um solche dergestalt an die Regimenter, wohin Ich es befehlen werde, transportiren lassen zu können.

Sonsten habe Ich Euch neulich schon geschrieben,1 dass Ihr von allen denen Officiers derer Regimenter von der Armee, welche sich jetzo zu Berlin befinden, auch wohl dahin ab- und zureisen, auch sonst auf das Land gegangen seind, eine accurate Liste pflichtmässig fertigen und an den Generalmajor von Krusemarck einsenden sollet. Da Ich vermuthen muss, dass viele von solchen ohne erhebliche Ursachen sich dort herumtreiben, so sollet Ihr denenselben, sonderlich was Subalternofficiers seind, ernstlichst aufgeben, dass sie sich wiederum zu denen Regimentern, wohin sie gehören, fordersamst verfügen müssen, auch sie dazu antreiben; wenn aber auch Stabsofficiers sich darunter befinden sollten, so müsset Ihr denenselben in Meinem Namen und auf Euch deshalb geschehenen Specialbefehl insinuiren, dass Mein Wille wäre, wie sie sich gleichfalls wiederum zu denen Regimentern, wobei sie stünden,



1 Vergl. Nr. 12560.