<557> Zieten beidentheils beordern, nach Gegend von Strehlen zu Mir zu stossen, da sie mit ihren ganzen Corps zusammen sein und jeder auf 9 Tage Brod mitbringen müssen. So schreibe dieses alles nur vorläufig, auf dass er ohngefähr Idee von Meinem Projet habe und in allen denen Fällen [sich] zu richten wisse.

Weisungen [Bleinotizen] für die Antwort; auf der Rückseite des Berichts von Knobloch, d. d. Löwen 24. Juli.


13082. AN DEN GENERAL DER KAVALLERIE VON ZIETEN.

[Giesmannsdorf, Juli 1761.]1

Zieten!

#. . . Bei dieser Sache habe darüber gedacht, dieses: 1) nöthig sein, dass ein Corps d'observation nicht weit von Oppeln stehe, um von des Feindes Vorhaben Nachricht einzuziehen; und das Corps kann sich immer durch die Oppelnsche Haide sicher zurückziehen, ohne [was zu] besorgen zu haben.

Ich glaube nicht, dass man den Russen den Uebergang der Oder disputiren könne, weil sie eben nicht nöthig haben, bei der Stadt überzugehen, sondern, wenn wollen, können rechter, linker Hand eben über. Also Meine Idee, dass, wenn Feind bis Czarnowantz2 kommt, er [den] Generalmajor Knobloch, der wieder nach Brieg, an sich zöge, und dass er mit dem ganzen Corps bis Zülz vorrückte. So wie Ich aus der Russen Mouvements, so Mir ziemlich bekannt sind, judiciren kann, so wollte glaublich sein, dass, wann sie bei Oppeln übergegangen, sie nach [Klein-]Strehlitz marschiren, und Laudon auf Neustadt. Ich glaube aber, dass vor uns das sicherste, uns [der] Conjonction zu opponiren.

Weisungen [Bleinotizen] für eine Ordre, auf einem Blatt in den Akten des Generallieutenants von Tauentzien.


13083. AN DEN GENERAL DER KAVALLERIE VON ZIETEN.

Giesmannsdorf, 25. Juli3 1761.

Ich bin von dem Einhalt Eures gestrigen Berichtes recht wohl zufrieden gewesen. Es wird ohnumgänglich nöthig sein, das Corps von etliche hundert Mann Oesterreicher bei Oppeln, wie Ich Euch schon geschrieben,4 dort wegzujagen. Laudon stehet hier noch. Ich glaube, dass Bethlen diese Nacht weiter gegen Jägerndorf zurückgehen wird. Ich habe hier ein Detachement gemacht, pur um ihn zu schüchtern und noch weiter zurückzubringen.



1 Die auf Grund der obigen Weisungen aufgesetzte Ordre ist vermuthlich vom 24. Juli datirt gewesen. Zieten bestätigt am 25. Juli u. a. den Empfang einer Ordre vom 24. und meldet die Ausführung der obigen Befehle (vergl. S. 561. Anm. 4).

2 Nordwestnördl. von Oppeln.

3 Vom 25. Juli ein Schreiben an d'Argens in den Œuvres, Bd. 19, S. 246.

4 Vergl. Nr. 13082.