12603. AN DEN GENERALLIEUTENANT FREIHERRN VON DER GOLTZ.

Leipzig, 24. December 1760.

Ich habe Euer Schreiben vom 20. dieses erhalten, nach dessen Einhalt Ich dann nicht anders als gegen Euch bezeugen kann, dass Ihr bei allen Euren bisherigen Expeditionen alles dasjenige gethan und eine solche gute Conduite gehalten habet, wie Ich es nur immer von einem vernünftigen und braven General fordern kann, und verspreche Ich Mich zuversichtlich von Euch, dass Ihr damit allemal continuiren werdet.

Die wunderliche Caprice des Generallieutenant von Treskow, da er Euch nicht einmal ein Bataillon zu Eurem wohl disponirten Detachement nach Cosel verabfolgen lassen wollen, befremdet Mich gar sehr; Ich habe ihm solches ernstlich verwiesen163-4 und zugleich befohlen, nicht<164> nur Euch noch solches Bataillon verabfolgen zu lassen, sondern auch künftighin sich gegen Euch als jetzo in Schlesien commandirenden General vernünftiger und besser zu fügen, wann Ihr ihn zum Besten Meines Dienstes warum requiriren werdet.

Dass es uns bei verschiedenen Regimentern an Officiers fehlet, solches ist Mir ganz wohl bekannt; Ich habe daher die Tentative gethan und suche Officiers aus den hessischen und sogar holländischen Diensten164-1 in die Meinige zu engagiren; sobald Ich solche bekomme, werde einige davon bei denen von Euch benannten Regimentern placiren.

Friderich.

Die Regimenter und Generals werden Winterquartiergelder kriegen, ich kann aber nichts vor März auszahlen lassen.

Federic.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.



163-4 D. d. Leipzig 24. December. Der König schreibt: „Ich begreife nicht, aus was vor einer Caprice es Euch einfallen, noch was vor Besorgnisse Ihr haben können, dass, als von Euch der Generallieutenant von Goltz nur ein Bataillon aus Eurer dortigen Garnison verlanget hat, um solches mit zum Schutz und Sicherheit des Landes zu einem sicheren Detachement gebrauchen zu können, Ihr glauben mögen, als ob Ihr solches Bataillon dort nicht entbehren könntet. Es ist Mir ganz ohnangenehm, dass, wenn der Feind sich der Euch anvertrauten Festung auf einige Meilen nähert, Ihr alsdenn bei einer guten und starken Garnison alles mögliche Geschrei von einer der Festung bevorstehenden grossen Gefahr und nöthiger Hülfe machet; dahergegen aber, wenn ein Corps von Mir vorrücken soll, um die Festung noch mehr hinter sich zu decken, Ihr alsdenn wieder refusiret, auch nur ein Bataillon dazu ausrücken zu lassen, mithin zum Schutz und zur Sicherheit des Landes und Meiner Unterthanen in keiner Gelegenheit etwas thun, sondern lieber allerhand Insultes von dem Feinde ausserhalb der Festung erdulden, als der Garnison solche zu hindern zulassen wollet. Ich kann nicht anders, als Euch dergleichen wunderliches Verfahren zu verweisen, und hoffe, dass Ihr Euch davon corrigiren werdet; wie Ich Euch denn hierdurch anbefehle, den Generallieutenant von Goltz als den vor jetzt in Schlesien von Meinetwegen commandirenden General anzusehen und Euch zu allem, was er vor Meinen Dienst und zum Schutz des Landes nöthig finden und Euch deshalb requiriren wird, zu fügen .... Dieses ist Mein expresser Wille.“

164-1 Vergl. S. 139. 152.