12615. AN DEN GENERAL DER INFANTERIE HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN, GOUVERNEUR VON STETTIN.

Leipzig, 29. December 1760.

Ew. Liebden werden aus anliegender Vorstellung derer Bürger und Schiffer zu Colberg172-2 zu ersehen belieben, was dieselbe derer schwedischen Schiffe halber, so zu Stettin liegen und davon Ich jedem von denen Supplicanten wegen ihres bei der Belagerung zu Colberg an ihren Schiffen erlittenen beträchtlichen Schadens eines wiederum geschenket habe, bei Mir angezeiget und vorgestellet haben.

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Wann nun Meine vorige Ordre deshalb bloss und allein an Ew. Liebden ergangen und Meine Intention gar nicht ist, dass sich die dortige Kammer davon melire, noch denen armen Leuten deshalb Weitläuftigkeiten und Schwierigkeiten gemachet werden sollen, so wiederhole Ich vorgedachte Meine Ordre an Ew. Liebden nochmals hierdurch dahin, dass Dieselbe dahin zu sehen haben, damit obgedachten Schiffern sonder weitern Verzug noch Anstand diese Schiffe quaestionis, auch sonder Zuziehung der Kammer, verabfolget und gedachten Leuten deshalb keine weitere Kosten noch beschwerliche Reisen gemachet werden müssen: allermaassen, wenn es nach der Kammer Intention gehen und mit gedachten Leuten erst eine weitläuftige Berechnung und Balance angeleget werden soll, dadurch der von Mir intendirte Zweck, diesen armen Leuten wiederum in Betracht ihres erlittenen considerablen Schadens und wiederum etwas verdienen zu können, [zu Hülfe zu kommen,] gänzlich verfehlet und die Zeit verstreichen würde, da dieselbe noch etwas zur See mit einiger Sicherheit verdienen können. Ew. Liebden haben also die Sache sogleich zu endigen, auch vorgedachten Schiffern diese Meine Resolution bekannt zu machen, auf dass dieselbe solche Schiffe durch einige ihres Mittels gleich abholen lassen können.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



172-2 D. d. Colberg 17. December.