12754. AN DEN REGIERENDEN HERZOG VON MECKLENBURG-STRELITZ IN NEU-STRELITZ.

Meissen, 22. März277-2 1761.

Von Ew. Liebden Mir bisher in allen Gelegenheiten marquirten Neigung und Freundschaft bin Ich persuadiret, dass Dieselbe es als ein Zeichen Meines in Solcher gesetzten besondern Vertrauens annehmen werden, wenn Ich Mich in gegenwärtigen Umständen an Ew. Liebden in einer Angelegenheit adressire, die Mir auf gewisse Maasse interessant ist, und deren Genehmhaltung und Bewilligung von Ew. Liebden Mich Deroselben zu ganz besonderem Dank und Erkenntlichkeit verbinden wird.

Da Ich Mir alle Mühe gegeben, auch Mein dortiges Corps Truppen unter Commando des Generallieutenant Prinz Eugen von Württemberg Liebden bei noch fortwährendem Kriege wieder wegen des Abganges completiren zu lassen, Ich aber darunter noch nicht gänzlich zu reussiren vermocht, so lebe zu Ew. Liebden Freundschaft des gewissen Vertrauens, Dieselbe werden in gegenwärtigem Fall Mir darunter mit etwa 100 Mann aus Dero Landen die Hand bieten und Mir solche überlassen wollen, als warum Ew. Liebden hiermit freundvetterlich ersuche und gedachtes Prinzen Eugen Liebden aufgetragen habe, Sich mit Deroselben darüber in Vertrauen und auf das amiableste zu concertiren.277-3

Sollten Ew. Liebden etwa die Bedenklichkeit dabei haben, dass durch diese Dero Willfährigkeit gegen Mich Dieselbe sich einige üble Affaires und Nachtheil bei denen Mir nicht wohlwollenden Puissances zuziehen dürften, so wird dieser Anstoss dadurch zu heben sein, wenn Ew. Liebden Sich mit mehrgedachtes Prinzen Liebden unter der Hand dahin concertiren werden, dass solches als eine von Mir geforderte Werbung, so Dieselbe nicht verhindern können, geschehen sei und<278> worunter Dieselbe nicht anders als conniviren müssen. Auf welchen diesen letzteren Fall Ich jedennoch auch die expresse Ordre an ermeldetes Prinzen Liebden gestellet habe, dass demohnerachtet alsdenn alles ohne einige Beschwerde von Ew. Liebden und nichts sonder Dero Concert und Genehmhaltung geschehen, am allerwenigsten aber dabei die geringsten Excesse in Dero Lande bei solcher Gelegenheit gestattet werden sollen.278-1 Ich bin von Ew. Liebden Willfährigkeit darunter zum Voraus versichert, und da die Zeit deshalb etwas pressiret, so zweifle Ich nicht, Dieselbe werden vorstehender Maassen Sich mit gedachtes Prinzen Liebden zu concertiren belieben; dahergegen Ich in allen Gelegenheiten Ew. Liebden die reelleste Proben von der wahren Freundschaft und Estime zu geben nicht ermangeln werden, mit welcher Ich ohnveränderlich bin u. s. w.

Friderich.

Nach einer Abschrift im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.



277-2 Vom 22. März ein Schreiben an de Catt in den Œuvres, Bd. 24, S. 5.

277-3 Befehl an den Prinzen, d. d. Meissen 22. März. [Stuttgart. Haus- und Staatsarchiv.]

278-1 Dem Prinzen von Württemberg schreibt der König, dass die Werbung „auf eine recht gute Art und sonder Éclat oder Chicanes mit Vermeidung aller Excesse von denen Meinigen wird geschehen müssen, da Ich diesen gegen Mich so wohl gesinneten Prinzen [d. i. den Herzog von Strelitz] und dessen Lande ausserdem noch weiter mit allem Ménagement tractiret wissen will“ .