13172. AN DEN GENERAL DER INFANTERIE MARKGRAF KARL.620-1

Bunzelwitz, 21. September 1761.

Es seind an Mich abermalen grosse Beschwerden wegen Meiner in österreichscher Kriegsgefangenschaft befindlichen Officiers eingelaufen, dass denenselben nicht nur nunmehro in 4 Monaten die kartellmässige monatliche Verpflegungsgelder dorten vorenthalten worden, sondern dass man jüngsthin auch dem General von Fouqué zwar ein geringes Quantum an Ducaten offeriren, ihm aber zugleich anmuthen wollen, darüber dergestalt zu quittiren, dass in der Quittung weder der Preis derer Ducaten und wie hoch jeder in Valeur angenommen worden, noch sonsten gesetzet werden solle, dass diese Bezahlung nur abschläglich geschehen sei. Dergleichen ungebührliches Anmuthen denn gedachter General nicht anders wie refusiren können und mithin auch die à proportion des österreichscherseits deshalb gebliebenen Rückstandes offerirte wenige Gelder wegen des dabei vorwaltenden ganz verfänglichen Préjudice refusiren müssen.

Bei solchen und allen dergleichen fast unerträglichen Procédés derer Oesterreicher, so bisher noch nicht erhöret worden und welche wider alle bonne foi und wider alles dasjenige laufen, was noch jetzo unter gesitteten mit einander im Kriege verwickelten Puissances als ein Natur- und Völkerrecht observiret wird, finde Ich nöthig, dass Ew. Liebden dem General Laudon énergiquement und ohngefähr in nachstehenden Terminis schreiben.

Dass, was Treu und Glauben bei denen Oesterreichern hiesse, Ich schon durch die lange Erfahrung gelernet hätte, indem sie gegen alle Gesetze und Kriegesgebräuche, so in der Welt bekannt wären, die sonst als heilig gehaltene, zwischen Armeen getroffene Conventions und Kartells nach eigenem Gefallen und wie sie es von ihrer alleinigen Convenance zu sein glaubeten, brächen, auch den Krieg mehrentheils wie barbarische Völker führeten, so dass fast nur allein und nichts anders daran fehlete, als dass sie die Kriegesgefangene in eine völlige Sclaverei setzeten und auf solchem Fuss sich gegen solche betrügen. Hierbei jetzo derer gewaltsamen Mittel nicht zu gedenken, welcher sie sich ihres Ortes gebrauchet, um viele von unsern dortigen kriegesgefangenen Leuten mit Drohungen, Schlägen und andern härtesten Tractamenten zu zwingen, bei ihnen Dienste zu nehmen.

Indess sei ein so unbilliges Verfahren noch solange einigermaassen zu dulden gewesen, so lange sie denen dortigen Kriegesgefangenen die kartellmässige Verpflegung hätten bezahlen können. Da es aber schiene, als ob ihnen nunmehro sowohl die Mittel als der Wille dazu abgingen, so würde ihnen doch noch die Billigkeit übrig bleiben, dass sie sich der unsrigen Kriegesgefangenen durch eine kartellmässige Auswechselung<621> entschlügen, als welches ihnen selbst vorthelhaft sein dörfte, da bekannt, dass wir unsererseits mehr Kriegesgefangene von ihnen als sie von uns hätten. Wobei dann und bei Führung obgedachter Klagten Ew. Liebden en passant mit hinwerfen können, dass in Entstehung einer prompten und höchst rechtlichen Remedur wir unsererseits uns gezwungen sehen würden, gegen alle unsere sonstige Neigung wider die von ihnen bei uns befindliche Kriegesgefangene rechtliche Représailles zu gebrauchen und solche überall auf gleichem Fuss zu halten, als wie die von uns bei ihnen befindliche dorten tractiret würden.

Federic.

Nach dem Concept.



620-1 Der einzige Bericht des Markgrafen aus dem September, vom 18., ist aus Bunzelwitz datirt.