<161>den Précaution zu verlegen, denen Leuten daselbst sehr wohl zu begegnen, von Euren Leuten aber durchaus keine Excesse zu gestatten. Denen daselbst sich etwa befindenden Ständen sollet Ihr auf das polieste insinuiren, dass nachdem Ich solche nunmehro nicht anders als meine Vasallen und Unterthanen ansehen könnte, sie sich aller Meiner Gnade, Propension und Schutzes versichert halten sollten, und dass Ich sie in Meinen Diensten, daferne sie dazu Inclination bezeigten, zu Chargen, Würden und Ehrenämtern gerne gleich andern Meinen Vasallen employiren würde, woferne sie sich sonsten, wie redlichen Vasallen gebühret, ruhig betragen und Mich als ihren rechtmässigen Landesherrn nunmehro agnosciren würden, dahergegen Ich, wann einer oder anderer von ihnen, wie Ich doch nicht vermuthen wollte, sich widrig bezeigen würde, wider Meine Inclination gezwungen sein würde, Mich unangenehmer Mittel gegen solchen zu bedienen, wie sie dann glauben könnten, dass Ich Mich in dem Besitz dieses Fürstenthums ohnfehlbar mainteniren und nöthigenfalls alle die von Gott Mir gegebene Macht dazu gebrauchen würde.

Denen Magistrats- und Bürgers-Personen habt Ihr auf gleiche Art convenable Insinuation zu thun, wie dann auch der Bauerstand, als welcher nach den dortigen Umständen ein vieles mit zu sprechen haben soll, hierunter von Euch nicht vergessen werden muss, allermassen Ihr überhaupt gelegentlich versichern könnet, dass Ich dorten keinen Men schen an seinen wohl hergebrachten Rechten und Freiheiten beeintrachtigen, sondern vielmehr vor die Ruhe des Landes auf alle Weise sorgen würde.

Der verwittibten Fürstin sowohl als der dortigen Prinzessin habt Ihr auf das höflichste zu begegnen, wann aber solche mit Protestationen und Vorstellungen, so wider Mein Interesse laufen, etwas an Euch kommen lassen wollten, habt Ihr solche damit glimpflich abzuweisen, nichts anzunehmen, sondern nur etwas trocken zu sagen, dass Ihr Euch von nichts meliren könntet, als nur allein Eure obhabende Ordres zu exequiren.

Welcher Gestalt Ihr Euch mit denen Compagnien, so der ehemalige Fürst gehabt, verhalten sollet, deshalb bleibt es bei der ersten Instruction.

Mit dem Rath Homfeld und Major von Kalckreuth, als Meinen dortigen bevollmächtigten Commissarien, sollet Ihr beständig correspondiren und Euch mit ihnen concertiren, Mir aber von allem und jedem, so dorten passiret, sehr öfters und fleissig Nachricht geben.

Ich verlasse Mich in allem völlig auf Eure Mir bekannte Dexterität und bin übrigens etc.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.