<224>Sie zu Beobachtung des Wohlstandes vor nöthig fänden, dass auch der Generallieutenant Graf Dohna zu Wien von Sr. Königl. Majestät en faveur des Kaisers gefassten Resolution informiret und dahin instruiret werde, in ganz modesten, doch energiquen Terminis dem dortigen Hofe vorzustellen, wie man sich zu Wien erinnern würde, dass Se. Königl. Majestät nach geschlossenem Breslauer Frieden von Anfang und jeher declariret hätten,1 wie Sie zwar allen Dero dadurch getroffenen Engagements ein gehöriges Genüge leisten und Sich von denen Démêlés, so die Königin von Ungarn mit andern Puissances hätte, ni pour ni contre meliren würden; daferne man aber solches dahin ziehen wollte, dass des Königs Majestät zugeben und nachsehen sollten, dass der Kaiser als einmal rechtmässig gewählter Chef des Reiches unterdrückt, dem Reiche und dessen Ständen Gewalt geschehen und deren wohlhergebrachte Freiheiten, Würde und Verfassungen alteriret würden, man seine Rechnung falsch machen würde, allermassen Se. Königl. Majestät als ein Churfürst und einer derer ersteren Stände des Reiches dergleichen nie gestatten, sondern, so viel an Ihro wäre, sich solchen Unternehmungen nach aller von Gott Deroselben verliehenen Macht widersetzen, mithin das Haupt des Reiches in seiner Würde und Autorité und die Stände desselben in ihren Rechten, Prärogativen und Freiheiten kräftigst zu souteniren Sich obligiret sehen würden. Wann aber alle diese Deroselben, zu Aufrechthaltung der Reichsverfassung sowohl als selbst zum wahren Interesse des österreichischen Hauses wohlgemeinte Vorstellungen und Declarationes ganz nicht in Consideration genommen, vielmehr die kaiserliche Autorité und Würde beständighin vilipendiret, die Stände des Reiches aber theils unterdrücket, theils wider deren rechtmässiges Oberhaupt aufgebracht werden wollen, auch verschiedene Mesures von weitem her solchergestalt genommen worden, dass dadurch die in des jetzigen Kaisers Person geschehene rechtmässige Wahl invalidiret, diejenige Churfürsten, so denselben einmüthig erwählet, in die äusserste Beschimpfung gesetzet, und die ganze Reichsverfassung einem völligen Umsturz exponiret werden muss : so hätten des Königs Majestät als ein Churfürst und Mitstand des Reiches Sich endlich gezwungen gesehen, wider alle dergleichen Attentata diejenige Mittel an die Hand zu nehmen, zu welchen Sie Sich als ein redlicher und patriotischer Fürst des Reiches verbunden zu sein erachtet hätten; Sie hätten deshalb mit dem Oberhaupte des Reiches und einigen derer mächtigen und wohlgesinneten Ständen desselben eine Union verabredet und geschlossen (von welcher die Copei des Recesses dem Generallieutenant Dohna mitgeschicket werden sollte), welche nichts anders zum Grunde habe, als des Kaisers Wahl, Würde und Rechte zu mainteniren, die Stände in ihren Prärogativen und das Reich in seiner Verfassung zu conserviren, auch den Frieden und die Ruhe im Reiche zu herstellen. Wie aber bei dem Verfall, worinnen



1 Vergl. Bd. II, 304. 305. 441. 472. 477. 478. 481.