<225>das Reich nebst dem Kaiser durch die gegenwärtige Conjoncturen gerathen, ein jeder ohnparteischer leicht zum Voraus sehen würde, dass diese Union den intendirten Endzweck nie zu Wege bringen werde, daferne nicht zugleich die dahin dienende Mittel zur Hand genommen würden, so hätten Se. Königl. Majestät als ein treuer Stand und rechtschaffener Patriot des Reiches Sich nicht entbrechen können, dem Kaiser bei denen Umständen, worinnen er gesetzet worden, eine Anzahl Dero Truppen als Auxiliaires zu überlassen. Des Königs Majestät nähmen von allen anderen Démêlés, ausser die, so das Reich angingen; keinen Antheil ; Sie würden vielmehr alle Dero Engagements, worinnen Sie mit allen Dero benachbarten Puissances ständen, religiosest observiren; nur allein als ein Reichsstand hätten Sie in vorermeldeten Stücken keine andere Resolution nehmen können, als die Sie genommen hätten, damit Sie Sich niemalen zu reprochiren hätten, als hätten Sie etwas von der Pflicht unterlassen, zu welcher Sie wie ein teutscher Fürst dem Kaiser und dem Reiche verbunden wären; wie ohngerne Sie auch zu einer solchen Extrémité gekommen wären, davon würden alle Dero Bemühungen, welche Sie Sich überall gegeben, um in dem Reiche einen redlichen Frieden herzustellen, ohnverwerfliche Zeugen sein; nachdem aber alles nichts verfangen und auf alle Dero deshalb gethane Vorstellungen nicht der geringste Egard genommen, vielmehr das Reich immer mehr und mehr in gefährliche Umstände gebracht worden, so hätten Sie als einer derer ersteren Reichsstände nicht anders gekonnt, als die diensamsten Mittel zu Erreichung Dero Endzweckes an die Hand zu nehmen, welcher, wie Sie nochmalen declariren wollten, kein anderer sei, als den rechtmässig erwähleten Kaiser in seiner Autorität, Würde und Rechten zu souteniren, die Stände desselben in ihren wohlhergebrachten Prärogativen und Freiheiten zu mainteniren und die Ruhe im Reich durch einen redlichen und beständigen Frieden herzustellen.

Alles dieses würden Ew. Excellenz recht wohl fassen, in eine gute Ordnung bringen und den Generallieutenant Graf Dohna desfalls instruiren,1 auch sonsten besorgen, dass ihm solches den 6. August par Estafette zugesandt werde, damit derselbe die behörige Declaration desfalls thun, zugleich aber das erforderliche wegen einer Schickung nach Stuttgart2 übergeben könne, wobei derselbe zu instruiren sein würde, wegen seiner Papiere die gehörige Précaution zu nehmen.

Dem von Klinggräffen könnte vorläufig davon Nachricht gegeben werden, jedoch dass er alles bis zu dem 6. oder 8. August menagirte, als um welche Zeit alsdann die Publication des Unionsrecesses auch wohl geschehen könnte.

Eichel.

P. S.

Wegen der Ausfertigung des Vorstehenden haben Se. Majestät nochmalen erinnert, dass alles mit einem auf das bestmöglichste zu beobach-



1 Das Rescript an Dohna, d. d. Berlin 28. Juli, siehe Preussische Staatsschriften I, 465.

2 Vergl. oben Nr. 1505 S. 213.