1525. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 3. August 1744.

Der König befiehlt, „dass sogleich nomine Ministerii an das dresdensche Ministerium geschrieben und nebst Uebersendung des Kaiserlichen Requisitorialschreibens und dessen Copie wegen des freien und ohnschädlichen Durchmarsches, auch reichsconstitutionsmässfger Verpflegung, gegen hiernächst anzulegender Liquidation und darauferfolgender Zahlung, dererjenigen Truppen, so des Königs Majestät dem Kaiser als Auxiliärvölker überlassen hätten, durch Sachsen nacher Böhmen, Ansuchung geschehen, auch alles schleunigst besorget werden sollte, damit solches morgen früh in Berlin an Se. Königl. Majestät geschicket werden, und der Obriste von Winterfeldt damit sogleich nach Dresden abgehen könne .... Sonsten sollte auch dem Grafen von Beess aufgegeben werden, allsofort und sonder einigen Zeitverlust auf seinen Posten nach Dresden zurückzugehen233-1 .... Es wollen Se. Königl. Majestät überdem noch, dass alles mit möglichstem Secret expediret werden und dabei verhütet werden soll, dass weder der Herr von Bülow noch sonsten jemand derer fremden Ministres noch zur Zeit das allergeringste davon in Erfahrung bringen könne“ . . .

Graf O. Podewils soll angewiesen werden, im Haag „Namens Sr. Königl. Majestät die Staaten zu invitiren, sich mit Sr. Königl. Majestät und dem Reiche zusammen zu thun um die Königin von Ungarn auf raisonnable Sentiments zu bringen. Es sollte aber solches zugleich dem Baron von Chambrier communiciret werden, um es den französischen Ministris en confidence zu communiciren und zu sagen, dass Se. Königl. Majestät solches nur allein deshalb thun lassen, um die Holländer einzuschläfern.“

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



233-1 Der Gesandte befand sich auf Urlaub in Schlesien.