1633. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Nachod, 29. November 1744.

Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Podewils. Ich habe Euch bereits zufertigen lassen, was der küstrinsche Krieges-, Domänenund Kammerpräsident von Massow wegen einer Anzahl Gewehres, welches man von Sachsen aus nach Polen unter einem falschen Pass vom chursächsischen Ministerio durchpractisiren wollen, berichtet' hat. Wie nun gedachter Präsident aus mehr als einer Ursache sehr recht gethan, auf gefundenen Betrug das Gewehr quaestionis wegnehmen und nach Küstrin bringen zu lassen, wie Ihr demselben solches in Meinem Namen fordersamst zur Resolution ertheilen sollet, so zweifele Ich nicht, Ihr werdet von dieser Sache und denen dabei complicirten Umständen, nämlich dergleichen sonder vorgängige Requisition durch Meine Lande frei durchschicken zu wollen, die Ertheilung eines falschen Passes, und was dergleichen mehr ist, erforderlichen Ortes gehörig releviren. Wenn aber auch sonsten das Generaldirectorium sowohl, als besonders der Etatsminister Graf Münchow in der abschriftlichen Anlage Mir einen gleichen Cas meldet, und dabei berichtet, was vor eine neue, Mir sehr praejudicirliche Brücke man sächsischerseits über die Oder bei Fürstenberg geschlagen hat, so lasse Ich Euch hierbei abschriftlich zufertigen, was Ich deshalb an den Grafen Münchow sowohl als an den Generallieutenant von Leps befohlen habe,328-1 welche Umstände Ihr aber geheim halten und nichts davon eclatiren lassen sollet, bis die Sache zur Execution gebracht worden und es die Nothwendigkeit erfordert solche zu justificiren; und da man sächsischerseits es Mir in allen Stücken so nahe leget, dass es endlich, woferne Ich Mich nicht ganz vergessen will, auf die Länge nicht mehr halten kann, so befehle Ich, dass Ihr alle Meine Griefs, so Ich wegen des bisherigen Betragens des sächsischen Hofes habe, extractsweise sammeln und dem p. von Mardefeld solches zu seiner Information zusenden sollet. Ich bin etc.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.

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328-1 Diese Befehle wurden zurückgenommen, da die sächsische Schiffsbrücke bei Schidlo inzwischen bereits wieder abgebrochen war.