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1800. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Neisse, 20. April 1745.

Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Podewils. Ich adressire Euch hierbei sous cachet volant eine Ordre an den Obristen von Meyerinck1, Meines Regiments, um davon Gebrauch zu machen, wenn es zwischen Mir und denen Sachsen zu wirklichen und offenbaren Feindseligkeiten kommen und Ich obligiret sein sollte, Meine im Magdeburgischen zu versammelnde Truppen in Sachsen einmarschiren und darin par Représailles und zu Meiner Defension Feindseligkeiten ausüben zu lassen. Ich überlasse dieses Eurer Dextérité, und dass Ihr am besten wissen werdet, wannehr Ihr von dieser Meiner Ordre denen Umständen nach Gebrauch machen müsset, als wozu Ich Euch hierdurch autorisire, sonder dass Ihr alsdann nöthig hättet, deshalb vorhero nochmals anzufragen. Ich bin etc.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


1801. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL FÜRST VON ANHALT-DESSAU IN DESSAU.

Neisse, 20. April 1745.

Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter. Ew. Liebden habe hierdurch zu avertiren keinen Anstand nehmen wollen, wie dass Meine Nachrichten nicht nur beständig continuiren, dass die in Böhmen stehende sächsische Truppen sich mit denen Oesterreichem conjungirten, um sodann zusammen in Schlesien einzubrechen, sondern auch dass dieselbe überdem intentionnirt wären, aus der Lausnitz durch ein besonderes Corps eine Invasion in Schlesien zu thun. Da nun, wenn solches geschehen sollte, Ich es nicht anders als einen vollständigen Friedensbruch von Seiten der Sachsen ansehen könnte, mithin Ich gezwungen wäre, deshalb Repressalien zu brauchen, um sowohl Meinen alsdann offenbaren Feinden eine Diversion zu machen, als auch die in allen Naturund Völkerrechten gegründete Représailles zu gebrauchen, so ist Meine Intention, dass Ew. Liebden sodann die nach dem Magdeburgischen zusammenkommende Truppen sogleich zusammenziehen und solche sodann grades Weges in Sachsen und auf Leipzig marschiren lassen, um, wo es menschmöglich ist, sich dieser Stadt zu bemeistern, demnächst aber die sächsische Lande, soweit zu kommen ist, feindseligst zu tractiren. Die dazu diensame Veranstaltungen zu machen, überlasse Ich lediglich Ew. Liebden und autorisire Dieselbe hierdurch vollenkommen dazu. Sollten aber Ew. Liebden Gesundheitsumstände noch nicht leiden wollen, Sich selbst à la tête gedachter Meiner Truppen zu setzen, so



1 Befehl zum Marsche nach Magdeburg. Das Regiment war zum Schutz der königlichen Familie bestimmt. Von dieser eventuellen Ordre ist nicht Gebrauch gemacht worden.