1777. AN DEN ETATSMINISTER GRAF MÜNCHOW IN BRESLAU.

Neisse, 5. April 1745.

Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Münchow. Ich befehle hierdurch, dass Ihr sogleich an die sagansche und andere an den sächsischen Grenzen herumbelegene Stände, Magistrate und Gerichtsobrigkeiten die nachdrücklichste Verfügung thun sollet, dass keinen Leuten aus Sachsen, sie haben Namen wie sie wollen, einiger Aufenthalt in denen dortigen Städten oder Dörfern gestattet, sondern solche alsofort zurückgewiesen werden sollen, es sei denn, dass sie nach vorher geschehenem genauen Examine erwiesen und dargethan, dass sie hoch<109>nothwendig der Orten zu thun haben; ausser dem sie sogleich über die Grenze zurückgewiesen werden sollen. Ich bin etc.

F.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabes zu Berlin.