2107. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL FÜRST VON ANHALT-DESSAU IN MEISSEN.

Hauptquartier Königsbrück, 13. December 1745.

Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter. Ich finde vor gut und diensam, dass Ew. Liebden nächstens eine schriftliche Declaration, es sei an das Ministerium zu Dresden oder an das dortige Gouvernement, ergehen lassen, kraft welcher Ew. Liebden denselben eröffnen, dass, nachdem Ich Mich genöthiget sehe, Meinen Operationen in Sachsen noch fernerhin dem Lauf zu lassen, und es dabei geschehen möchte, dass der Stadt Dresden zugesetzet werden und allerhand unangenehmes, denen Kriegesreguln und Gebrauch nach widerfahren müsste, so wären Ew. Liebden von Mir beordert, zu declariren, dass daferne noch etwa Personen von der königüchen Familie sich zu Dresden befänden, oder auch Gesandte und Minister von auswärtigen Puissancen, oder aber Dames daselbst wären, welche Passeports verlangten, um von Dresden weg und an andere, ihnen selbst beliebige Oerter zu gehen, Ew. Liebden autorisiret wären, denselben solche so willig als prompt zu ertheilen, und dass selbige darauf ganz sicher und frei würden hingehen können, wo es ihnen gefällig wäre; zu welchem Ende dann Ew. Liebden eine Specification aller solcher Personen erwarten wollten. Diese Declaration haben Ew. Liebden mit einem vernünftigen und recht gewitzigten Trompeter gerade und baldigst nach Dresden zu senden und denselben zu instruiren, dass unterwegens sowohl als in Dresden auf alles, so passiret, wohl Acht geben soll, um solches durch denselben zu erfahren; Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Wann Ihr Durchlaucht was von der sächsischen Armee erfahren, so thun Sie mir es bei Zeiten zu wissen; ich schicke meinerseits Patrullen bis an der Vorstadt.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Herzogl. Archiv zu Zerbst. Der Zusatz eigenhändig.

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