2224. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Pyrmont, 18. Mai 1746.

Ew. Excellenz habe auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät melden sollen, dass aus denen in dem letzteren Bericht vom 9. dieses des Herrn von Chambrier angeführten Ursachen (warum derselbe nämlich nach des Marquis d'Argenson Abreise von Paris nicht mehr dergestalt wie vorhin im Stande sei, sich mit diesem zu expliciren, und dann auch, um zu wissen, was bei der französischen Armee passiret) des Königs Majestät resolviret haben, einen Officier nach gedachter Armee zu schicken. Höchstdieselbe haben hierzu den Obristen Prinz-Heinrichschen Regiments Saint-Surin choisiret und mir dahero befohlen, in Deroselben Namen Ew. Excellenz zu melden, dass Dieselbe mit dem fordersamsten eine Instruction vor gedachten Obristen Saint-Surin aufsetzen und solche zu Sr. Königl. Majestät Vollenziehung einsenden möchten.

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Der Prätext von dessen Schickung soll sein, dass derselbe von wegen des Königs Majestät den König von Frankreich, da dieser sich in der Nachbarschaft Sr. Königl. Majestät Lande befände, complimentiren solle. Seine Route soll er über Wesel nach Mastricht und von dar ab nach Brüssel nehmen und sich zu mehrerer Sicherheit mit Passeports von der alliirten Armee und von den Franzosen versehen.

Es soll demselben demnächst aufgegeben werden, auf alles, was bei der französischen Armee vorgehet, Acht zu haben, um Sr. Königl. Majestät von den vorfallenden Operationen Rapport zu erstatten.

So soll demselben auch ein Schreiben an den König von Frankreich mitgegeben und solches fast en Forme eines Creditifs ausgefertiget werden.

In einer ganz geheimen Instruction soll demselben committiret werden:

1) Auf alles, was die bei der französischen Armee befindliche holländische Gesandtschaft traitiret und chipotiret, wohl Acht zu geben, um alles zu erfahren, was deshalb vorgehet;

2) Auf die Menées und das Chipotiren des sächsischen Gesandten bei gedachter Armee ebenmässig genau Acht zu haben;

3) Soll demselben ein Extrait von denenjenigen Sachen mitgegeben werden, welche etwa dem Herrn von Chambrier vor der Abreise des Königs von Frankreich aufgetragen worden seind, die der p. von Chambrier aber wegen des Marquis d'Argenson Abreise nicht exequiren können, damit gedachter Obrister Saint-Surin das nöthige desfalls mit dem Marquis d'Argenson darüber weiter gelegentlich sprechen könne; überhaupt aber soll er dem Marquis d'Argenson von wegen Sr. Königl. Majestät vor die confidente Erklärungen danken, so derselbe in verschiedenen Gelegenheiten an M. de Chambrier gethan hat. Es verlangen des Königs Majestät dahero, dass

4) Ew. Excellenz in Dero eigenem Namen mehrermeldetem Herrn Obristen einen Brief an den Marquis d'Argenson mitgeben, worin Ew. Excellenz letztern ersuchen, demjenigen, so der Obriste Saint-Surin ihm sagen würde, Glauben beizulegen und sich darüber gegen ihn zu expliciren.

Ausser diesem nun soll ihm noch ein Chiffre zugestellet und demselben das Secret von seiner geheimen Instruction und allem, so daher vorfället, auf das äusserste recommandiret werden.

Des Königs Majestät werden ihm hiernächst noch ein höchsteigenhändiges Schreiben an den König von Frankreich, ingleichen ein Handschreiben an den Maréchal de Saxe mitgeben.

Dieses ist alles, so auf Sr. Königl. Majestät Befehl ich über dieses Sujet an Ew. Excellenz melden sollen, welches denn hiermit au pied de la lettre, wie Se. Königl. Majestät mir solches gesaget haben, ausrichten sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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