2557. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 5. März 1747.

Auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät habe Ew. Excellenz vermelden sollen, wie Höchstdieselbe wollen, dass dem Herrn Grafen von Podewils zu Wien auf dessen chiffrirtes Postscriptum vom 25. voriges Monates, betreffend die fameuse Pièce, Staatsfehler pp. genannt,335-1 dahin geantwortet werden solle, dass derselbe allerdings seinen vorigen Ordres gemäss die gehörige Instances wegen solcher infamen Chartèque continuiren und zugleich dem Grafen von Ulfeld nur frei sagen soll, dass, woferne man zu Wien den Verkauf gedachter Pièce fernerhin permittiren und solche nicht desavouiren und auf eine eclatante Art supprimiren wollte, Se Königl. Majestät Dero Ortes hinwiederum erlauben würden, dass alles, was nur jemalen gegen das Haus Oesterreich herausgekommen oder noch herauskommen würde, wann es auch sogar Pasquinaden oder dergleichen wären, zu Berlin und anderer Orten Dero Landes gleichfalls gedrucket und public gemachet werden dörfte. Wie aber dergleichen Dinge grossen Puissancen nicht ganz anständig sein könnten und dem Publico nur zu einem Spectacul sein würden, so hofften Se. Königl. Majestät annoch, der wienersche Hof würde zu solchem Uebelstand nicht selbst Gelegenheit geben, vielmehr alle Inconvenienzen davon einsehen und also sonder weiteren Anstand Sr. Königl. Majestät recht- und billigmässigem Verlangen wegen obermeldeter infamen Pièce gebührend Statt geben.

Ausserdem wollen Höchstgedachte Se. Königl. Majestät annoch, dass Ew. Excellenz über dieses Sujet auch mit dem Herrn Grafen<336> Bernes Selbst sprechen und in gleichen Terminis die erforderlichen Insinuations deshalb thun möchten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



335-1 Vergl. S. 178.