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7. Was die beständige Factiones und Cabalen in Engelland anlanget, da muss derselbe sich von keinen Personalitäten mehren, sondern sich beständig an das Gros de la Nation halten, damit wenn hier oder da kleine Revolutiones in dem Ministerio vorfallen, Sr. Königl. Majestät Interessen darunter nicht leiden können.

8. Den Prinz von Wallis soll er in denen guten Sentiments, worinnen er gegen Se. Königl. Majestät ist, mit allem Fleiss zu erhalten suchen, jedoch muss er solche Ménagements dabei gebrauchen, dass der Hof deshalb nicht choquiret werde.

9. Im Fall es zum Generalfrieden kommet, so muss er alsdann am allervigilantesten sein, auf dass bei solcher Gelegenheit nichts gegen Sr. Königl. Majestät Interesse geschehe, auch dass Engelland keinen Frieden mit Deroselben Exclusion mache, auch avertiren, dass Sie Dero Minister in Zeiten nach dem Friedenscongress schicken können, um Dero Interesse dabei zu observiren.

10. Muss er sich äusserst bemühen, um zu erfahren und zu approfondiren, was die Engelländer mit Dänemark und Russland wegen Schweden vorhaben; ob die Tractate, so sie deshalb unter einander gemachet, die dänische Prétentions auf Holstein angehen oder ob solche gegen das Etablissement des Thronfolgers in Schweden gerichtet seind, oder auch ob wider ein Gouvernement monarchique gehen, um zu verhindern, dass dergleichen in Schweden nicht wieder eingeführet werden möge.

11. Da das hannoversche Interesse aller Apparence nach das von Engelland reguliret, so soll er dem hannöverschen Minister in London bei allen Gelegenheiten die Idées zu benehmen suchen, als ob Se. Königl. Majestät von dem hannöverschen Agrandissement jaloux wären, um zu sehen, ob Dieselbe davon zu Dero Interesse profitiren können.

12. Von denen Russen muss er allemal auf solche Art sprechen, als wann selbige Sr. Königl. Majestät nicht formidabel schienen; er muss au contraire bei convenablen Gelegenheiten die wahre Schwäche dieses Reiches imd des russischen Hofes zu erkennen geben. Es müssen zu dem Ende dem p. von Klinggräffen alle dazu erforderliche Informationes und einige Facta suppeditiret werden, welches zu thun Se. Königl. Majestät Dero Ministern vom Departement überlassen.

13. Wegen der ostfriesländischen Sachen, wie auch wegen der Elbzolldifferenzien, muss das Ministerium alles erforderliche in der Instruction wohl detailhren, ihm auch den Statum causae und die Fundamenta von Sr. Königl. Majestät Rechte und Befugnisse, und was sonst dahin gehöret, geben, damit er wissen möge, wie er sich deshalb verhalten müsse und was er zu antworten hat, wann er in Engelland darüber besprochen wird.

14. Von dem p. Andrié zu Berlin muss er zu erfahren suchen, was vor Canäle er sich bedienen könne, um hinter diese oder jene Umstände zu kommen und zuverlässige Nachrichten zu erhalten.