2922. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam,4. Februar 1748.

„Des Königs Majestät wollen allergnädigst, dass wegen der in Abschrift beikommenden Vorstellung des Kaufmanns Splitgerber auf das fordersamste an den Secrétaire Michell nach London rescribiret und demselben aufgegeben werden soll, sofort mit dem Mylord Chesterfield daraus zu sprechen, und ihm in nachdrücklichen und energiquen Tenninis vorstellen solle, wie es Sr. Königl. Majestät ohnerträglich wäre, Dero Kaufleute, so zur See handelten und ihren Handel ganz innocemment führten, auf eine wider alles Recht und Billigkeit laufende Art tractiret und misshandelt zu sehen. Se. Königl. Majestät wollten hoffen, man würde nicht nur in diesem Cas alsofort gehörige Remedur thun, auch dem klagenden Kaufmann alle gebührende Satisfaction geben und wegen seines durch ein gar irreguläres Procedere erlittenen Verlustes und Kosten schadlos halten, sondern généralement die Veranstaltung machen, dass Deroselben unter Ihrem Pavillon zur See handelnde Unterthanen in keinem Stücke auf offener See molestiret, angehalten oder gar aufgebracht, mithin zu Sr. Königl. Majestät grossem Schaden und Préjudice in Verlust und Ruin gesetzet würden, widrigenfalls Sie nicht länger anstehen könnten, sothane Ihre Unterthanen Selbst wegen alles ihnen zugefügten Schadens, Verlustes und Unkosten zu indemnisiren und den Betrag dessen von denen auf Schlesien hypothecirten Geldern zu defalquiren. Worüber dann der p Michell eine prompte und positive Declaration fordern soll“ …

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.