2975. AUX MINISTRES D'ÉTAT COMTE DE PODEWILS ET BARON DE MARDEFELD A BERLIN.

Potsdam, 12 mars 1748.

Vous recevez à la suite de cet ordre le précis des articles principaux qui doivent composer l'instruction qu'on va donner au conseiller privé de Klinggræffen touchant son envoi à la cour de Londres.

Vous aurez soin que tout soit dûment détaillé et que cette instruction soit dressée avec toute la diligence possible. Vous l'informerez d'ailleurs de ce qui pourra servir encore à le mettre bien au fait des affaires qui regardent sa mission.

Quant à ses appointements, vous verrez que je les ai réglés à 6,000 écus par an, outre l'argent ordinaire qu'il lui faudra pour faire ses équipages. Et sur ce, je prie Dieu etc.

Federic.

Précis derer Punkte, welche in der vor den Geheimen Rath von Klinggräffen zu verfertigenden Instruction wegen seiner Schickung nach Engelland besonders mit enthalten und ausgeführet werden sollen.

1. Dass derselbe hauptsächlich in der Absicht nach Engelland geschicket wird, um, so viel möglich sein wird, die gute Harmonie zwischen beiden Höfen zu retabliren.

2. Bei seiner erstem Audience sowohl als bei allen andern convenablen Gelegenheiten soll er den König von Engelland aller Sr. Königl. Majestät Freundschaft versichern; denen Ministris aber kann er zu verstehen geben, wie Se. Königl. Majestät nichts mehr wünschten, als in beständiger Amitié und Harmonie mit denen Engelländern zu leben.

Auf was Art sonsten der von Klinggräffen seine erste Audience zu nehmen hat, was derselbe dabei zu observiren und welchergestalt er die gewöhnliche Complimente bei Uebergebung seines Creditifs abzulegen hat, solches überlassen Se. Königl. Majestät Dero Ministris vom Departement der auswärtigen Affairen der zu entwerfenden Instruction zu inseriren.

3. Soll derselbe autorisirt werden, gegen den König von Engelland und gegen jedermann, wo er es convenable finden wird, zu sagen, dass Se. Königl. Majestät Sich niemalen von der in dem dresdener Friedenstractat versprochenen Neutralité ecartiren würden; dabei aber muss er sowohl bei Hofe als in der Stadt und andern Orten mehr, so viel er kann, insinuiren, dass der wienersche Hof auf eine sehr üble Art gegen Se. Königl. Majestät gehandelt habe, indem derselbe verschiedene Punkte des Friedenstractats, insonderheit aber den Hauptarticul, betreffend die zu verschaffende Garantie des Reichs über nurgedachten Friedensschluss, noch bis jetzo zu nicht executiret, vielmehr dass solches geschehen mögen<57> auf alle Art und Weise zu verhindern gesuchet habe. Er kann auch bei Gelegenheit einem oder dem andern im Vertrauen entdecken, wie Se. Königl. Majestät bei verschiedenen Gelegenheiten decouvriret hätten, dass der hiesige österreichische Minister Graf Bernes nicht nur einige Deroselben Officiers debauchiren wollen,57-1 sondern auch, dass derselbe noch sonsten allerhand unanständige Pratiques und Intriguen gemachet habe, wovon aber Se. Königl. Majestät aus Moderation und aus Neigung zum Frieden keinen Éclat machen, sondern solches alles lieber supprimiren wollen. Ueberhaupt muss der von Klinggräffen bei allen Gelegenheiten die Irrégularité der Conduite des wienerschen Hofes gegen Se. Königl. Majestät denen Leuten remarquiren machen; er muss auch hier und da die mauvaise Foi, so gedachter Hof gegen Engelland, gegen den König von Sardinien und gegen seine andern Alliirten gehalten hat, releviren und am Tage zu legen suchen.

Wozu ihm die Minister der auswärtigen Affairen aus demjenigen, so deshalb bisher verschiedentlich vorgefallen ist, in der Instruction genügsamen Stoff geben werden.

4. Aus denen jetzigen Conjoncturen und aus denen Umständen, welche die Schickung des unterweges seinden englischen Ministre Legge begleiten, können Se. Königl. Majestät fast nicht anders urtheilen, als dass der König von Engelland intentioniret sein müsse, Se. Königl. Majestät um eine oder andere Sache recherchiren zu lassen.

Bei einigem Nachsinnen deshalb seind Dieselbe auf drei Punkte gekommen, welche die dem Ministre Legge gegebene Commissiones in sich halten können; und weil es arriviren könnte, dass man in Engelland den p. von Klinggräffen darüber spräche, so finden Se. Königl. Majestät à propos, ihn von Dero Denkensart darüber vorläufig instruiren zu lassen.

Der erste Punkt kann also auf Sr. Königl. Majestät Connivence rouliren, dass nämlich, wenn man das Reich in einen Krieg gegen Frankreich embarquiren wollte, alsdann Dieselbe solches geschehen Hessen, ohne grosse Oppositiones dagegen zu machen.

Dieses Punkts halber haben Se. Königl. Majestät dem p. von Klinggräffen schon mündlich Dero Idées expliciret, welche darauf hinausgehen, dass Dieselbe von Dero Complaisance allen Vortheil, der nur möglich ist, zu ziehen suchen und zugleich Sich eine personelle Mérite aus einer Sache zu machen bedacht sein, welche Sie effectivement nicht ändern können.

Der zweite Punkt, worauf die Negociation des Legge rouliren kann, ist vielleicht, um Sr. Königl. Majestät die vorhabende hannövrische Convenienzen bei dem künftigen Generalfrieden auf eine gute Art vorzutragen. Höchstdieselben soupçonniren hierbei vielleicht nicht ohne Fundament, dass solche Convenienzen in einer Acquisition des Bisthums Osnabrück und vielleicht gar des Bisthums Hildesheim bestehen werden.

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Sr. Königl. Majestät Sentiments hierüber seind eben diejenigen wie die über die erstere Proposition, nämlich allen nur möglichsten Vortheil aus einer Sache zu ziehen, welche Dieselbe doch nicht ändern können. Einer der grössesten Vortheile aber, den Sie bei solchen Gelegenheiten zu ziehen wünscheten, wäre dieser, dass der König von Engelland sich von der Bezahlung der englischen auf Schlesien hypothecirten Schulden chargiren möchte.

Die dritte Proposition, so der englische Ministre thun möchte, kann diese sein, dass nämlich Engelland sogleich nach geendigtem Kriege gegen Frankreich eine genaue Alliance mit Sr. Königl. Majestät schliessen wolle. Auch dieserwegen haben Sie Sich gegen den p. von Klinggräffen bereits mündlich expliciret, dass Sie in dergleichen Alliance mit vielem Plaisir treten würden.

Es sei aber wegen vorgedachter drei Propositionen beschaffen wie es wolle, so wird Sr. Königl. Majestät solideste und serieuseste Reflexion allemal dahin gehen, dass dieselbe bei künftigem Generalfrieden die Garantie über alle Dero Lande und Possessions, insonderheit aber über Schlesien, von ganz Europa erhalten.

5. Was indess die Sache wegen der englischen auf Schlesien hypothecirten Schulden anlanget, so muss der p. von Klinggräffen, so lange die Umstände so wie sie jetzo seind bleiben, und nicht etwa das vorhin gedachte Événement sich ereignet, allemal in Engelland die Langage halten, dass Se. Königl. Majestät solche Schulden gewiss bezahlen werden; inzwischen da die Summe davon so gross wäre, dass solche nicht auf einmal abgeführet werden könnte, so könnte man doch versichert sein, dass Se. Königl. Majestät alle Jahr etwas davon bezahlen würden; wie Sie dann dazu schon eine Post zur Auszahlung parat hielten und solchergestalt von Jahre zu Jahre continuiren würden.

6. Betreffend die zeither durch die englischen Kapereien gehemmte Schifffahrt Sr. Königl. Majestät commeriirenden Unterthanen, deshalb soll der von Klinggräffen instruiret werden, solche freie Schifffahrt auf alle Art und Weise zu souteniren und Dero negotiirende Unterthanen zu protegiren. Es müssen dannenhero die Minister vom Departement der auswärtigen Affairen in gedachter Instruction alle diejenige Gründe und Raisons en détail inseriren, welche darunter vor Sr. Königl. Majestät Unterthanen streiten und welche dem Secrétaire Michell bereits suppediret worden seind,58-1 auch der p. von Klinggräffen von allem, so deshalb bisher passiret ist, gründlich informiret werden; eine ganz besondere Attention aber muss derselbe auf das schlesische Leinwandcommercium in Engelland haben und solches bestens protegiren, auch alles abzuwenden suchen, was solchem schädlich oder hinderlich sein kann. Weshalb der Instruction alles, was deshalb bisher, auch wegen des sogenannten Drawback's passiret ist, inseriret werden muss.

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7. Was die beständige Factiones und Cabalen in Engelland anlanget, da muss derselbe sich von keinen Personalitäten mehren, sondern sich beständig an das Gros de la Nation halten, damit wenn hier oder da kleine Revolutiones in dem Ministerio vorfallen, Sr. Königl. Majestät Interessen darunter nicht leiden können.

8. Den Prinz von Wallis soll er in denen guten Sentiments, worinnen er gegen Se. Königl. Majestät ist, mit allem Fleiss zu erhalten suchen, jedoch muss er solche Ménagements dabei gebrauchen, dass der Hof deshalb nicht choquiret werde.

9. Im Fall es zum Generalfrieden kommet, so muss er alsdann am allervigilantesten sein, auf dass bei solcher Gelegenheit nichts gegen Sr. Königl. Majestät Interesse geschehe, auch dass Engelland keinen Frieden mit Deroselben Exclusion mache, auch avertiren, dass Sie Dero Minister in Zeiten nach dem Friedenscongress schicken können, um Dero Interesse dabei zu observiren.

10. Muss er sich äusserst bemühen, um zu erfahren und zu approfondiren, was die Engelländer mit Dänemark und Russland wegen Schweden vorhaben; ob die Tractate, so sie deshalb unter einander gemachet, die dänische Prétentions auf Holstein angehen oder ob solche gegen das Etablissement des Thronfolgers in Schweden gerichtet seind, oder auch ob wider ein Gouvernement monarchique gehen, um zu verhindern, dass dergleichen in Schweden nicht wieder eingeführet werden möge.

11. Da das hannoversche Interesse aller Apparence nach das von Engelland reguliret, so soll er dem hannöverschen Minister in London bei allen Gelegenheiten die Idées zu benehmen suchen, als ob Se. Königl. Majestät von dem hannöverschen Agrandissement jaloux wären, um zu sehen, ob Dieselbe davon zu Dero Interesse profitiren können.

12. Von denen Russen muss er allemal auf solche Art sprechen, als wann selbige Sr. Königl. Majestät nicht formidabel schienen; er muss au contraire bei convenablen Gelegenheiten die wahre Schwäche dieses Reiches imd des russischen Hofes zu erkennen geben. Es müssen zu dem Ende dem p. von Klinggräffen alle dazu erforderliche Informationes und einige Facta suppeditiret werden, welches zu thun Se. Königl. Majestät Dero Ministern vom Departement überlassen.

13. Wegen der ostfriesländischen Sachen, wie auch wegen der Elbzolldifferenzien, muss das Ministerium alles erforderliche in der Instruction wohl detailhren, ihm auch den Statum causae und die Fundamenta von Sr. Königl. Majestät Rechte und Befugnisse, und was sonst dahin gehöret, geben, damit er wissen möge, wie er sich deshalb verhalten müsse und was er zu antworten hat, wann er in Engelland darüber besprochen wird.

14. Von dem p. Andrié zu Berlin muss er zu erfahren suchen, was vor Canäle er sich bedienen könne, um hinter diese oder jene Umstände zu kommen und zuverlässige Nachrichten zu erhalten.

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15. Von Sr. Königl. Majestät Regierungs- und allen dahin einschlagenden Umständen muss er allemal mit vieler Modestie sprechen, auch so wenig wie es nur immer möglich ist davon reden.

16. Wann er in Engelland einige Zeit gewesen ist und die Vornehmsten daselbst hat kennen lernen, so soll er von denenjenigen, so einigen Theil an denen Affairen haben oder darin sonst influiren, auch von denen, welche die Apparence vor sich haben, dazu gelangen zu können, detaillirte Portraits machen und jeden besonders nach seiner Beschaffenheit charakterisiren, auch solche Tableaux so einrichten, wie der Graf von Podewils zu Wien die seinigen abgefasset hat,60-1 welche er alsdann nach und nach, jedoch allemal wohl chiffriret, an Se. Königl. Majestät einsenden soll. Desgleichen soll er Deroselben expliciren, wie weit der König von Engelland Meister von denen dortigen Sachen ist und wie weit das Ministerium und andere darin influiren.

17. Bei pressanten Vorfällen und wann Événements geschehen, so Sr. Königl. Majestät Attention besonders meritiren, als Veränderungen im Ministerio, Revolutiones, Todesfälle, besondere Umstände wegen des künftigen Generalfriedens und dergleichen mehr, so soll er seine Dépêches schleunig fortzuschaffen suchen und solche dem p. von Ammon adressiren und selbigen avertiren, Sr. Königl. Majestät solche sogleich durch Estafettes zuzusenden.

18. Zu seinen jährlichen Appointements soll er 6000 Thaler haben.


Nach der Ausfertigung.



57-1 Vergl. S. 33. 49. 68.

58-1 Vergl. s. 21.

60-1 Vergl. Bd. V, 91 Anm. 2.